Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

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§ 1 – Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.

§ 2 – Sicherheit

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren

2. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Tanzen im Ballsaal usw.).

3. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

4. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

7. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten.

8. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

10. Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) wird unmittelbar von Seiten des Veranstalters angezeigt. Der Veranstalter nutzt dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.

11. Der Teilnehmer hat eine zum Zeitpunkt der Veranstaltung wirksame Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

§ 3 – Minderjährige

Minderjährige Teilnehmer legen eine Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten vor. Gegenüber minderjährigen Teilnehmern wird eine besondere Rücksichtnahme von allen Teilnehmern erwartet.

§ 4 – Haftung

1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Der Teilnehmer hat eine zum Zeitpunkt der Veranstaltung wirksame Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

§ 5 – Bild- und Tonaufzeichnungen

Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung zu Ton, Film, Foto und Videoaufnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1a und Art. 9 Abs. 2a DSVGO sowie § 22 KunstUrhG. Damit besitzt er • Auskunftsrecht, • Berichtigungsrecht, • Löschungsrecht, • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, • Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung (die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt davon unberührt), • Recht auf Datenübertragbarkeit (also das Recht, das eigene Foto von den Verantwortlichen zu erhalten).

§ 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

2. Bei Rücktritt des Teilnehmers, egal zu welchem Zeitpunkt, wird eine Stornogebühr von 15 Euro fällig. Der Veranstalter versucht, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.

3. Teilnehmerplätze sind nur mit Zustimmung und Absprache mit dem Veranstalter übertragbar.

§ 7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 10,– fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.

3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 – NSC-Klausel

1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.

2. NSC, die aus Gründen von § 2 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.

§ 9 – Rabatte

1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.

2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

3. Sollten aufgrund von Rücktritt oder aus anderen Gründen die Gruppenstärke für einen gewährten Gruppenrabatt nicht mehr ausreichen, verfällt der Anspruch auf diesen Nachlass.

§ 10 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email und Bankverbindung umfassen. Diese Daten werden nur zum Zweck der Teilnehmerverwaltung bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald diese Zwecke nicht mehr gegeben sind.

3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

§ 11 – Sonstiges

1. Jeder Teilnehmer nimmt seinen bei der Veranstaltung angefallenen Abfall mit und hinterlässt das Gelände und die Zimmer wie vorgefunden.

2. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind erst gültig durch schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter.

3. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt