Hofkundige: Unterschied zwischen den Versionen

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Berater eines [[Grundherr]]n, üblicherweise eines [[Baron]]s, für Omen und Angelegenheiten der Geisterwelt. Dem [[Graf]]en verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.
  
 
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Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]

Version vom 3. Juli 2016, 17:41 Uhr

Hofkundige/Hofkundiger:

Berater eines Grundherrn, üblicherweise eines Barons, für Omen und Angelegenheiten der Geisterwelt. Dem Grafen verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen