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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:40 Uhr
Fürst/Fürstin:
König/Königin hat nach trigardonischer Lesart eine identische Bedeutung. Ob "König" oder "Fürst" als Begriff gewählt wird, richtet sich nach den jeweiligen Sprachgewohnheiten und Herrschaftstraditionen des so Bezeichneten.
Ein Fürst ist oberster Repräsentant eines Reiches, oft auch auch dessen oberster Richter, militärischer Oberbefehlshaber und Regent. Obwohl ein Fürst in der Regel auch ein bedeutender Grundherr in seinem Reich ist, muss sein Fürstentitel damit nicht unbedingt etwas zu tun haben.
Der Ehegatte einer Fürstin ist damit nicht zugleich auch Fürst und die Ehegattin eines Fürsten damit nicht zugleich auch Fürstin. Üblicherweise ist dazu die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.
Ein Fürst kann Vasall eines anderen Fürsten oder Vasallen sein. Z. B. ist der "König" des Kleinen Volkes in Trigardon Vasall des Grafen von Arbon im Rang eines Barons, auch wenn das "Reich" das er repräsentiert, als solches eigentlich nicht mehr existiert.
Den obersten Fürsten Trigardons nennt man Hochfürst.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen