Kanzlei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Trigardon
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Eine dazwischenliegende Version des gleichen Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines [[Graf|gräflichen Richters]] oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere [[Kanzler]].
 
Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines [[Graf|gräflichen Richters]] oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere [[Kanzler]].
  
Siehe auch:  
+
 
 +
'''Siehe auch:'''
 
* [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
* [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
* [[Kanzlei des Grafen von Arbon]]
 
* [[Kanzlei des Grafen von Arbon]]
 +
[[Kategorie:Staatliche Strukturen]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:52 Uhr

Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines gräflichen Richters oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere Kanzler.


Siehe auch: