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+ | * Anfang 36 n. K. (2011) wurde Marsiane wahnsinnig, beschuldigte Emendon aberwitziger Verbrechen und rief dazu auf, ihn zu ermorden, woraufhin dieser schweren Herzens seine Streitkräfte an den Grenzen seiner Stammlande aufmarschieren ließ, um die Gefolgsleute der Hochfürstin davon abzuschrecken, einen sinnlosen Krieg vom Zaun zu brechen. Beide Seiten wachen seither aufmerksam über die Schritte der anderen, ohne wirkliches Blutvergießen zu wollen. | ||
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+ | Nominell ist Emendons Reich in drei gräfliche Gerichtsbezirke gegliedert, aber neben ihm selbst hält niemand einen Grafentitel. Daher ist der mächtigste Adel der Stand der Barone, der mit großem Selbstbewusstsein über seine Erbterritorien herrscht. Nachgeordnete Vasallen sind, selbst wenn sie nennenswerte Lehen halten, in ihrer politischen Bedeutung mit sehr deutlichem Abstand unter den Baronen angesiedelt. | ||
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+ | Das Hochfürstentum ist insgesamt eher dünn besiedelt und der nomadische Lebensstil nichts Exotisches, wenngleich nur in Flutland und im Tejadun wirklich dominant. Die Zugehörigkeit zu [[:Kategorie:Stamm, Sippe, Familie | Stamm, Sippe und Familie]] ist eine der wichtigsten Fragen nicht nur der politischen Kultur. Wirtschaftliche Mittelpunkte sind das [[Längstal von Arbon]], welches auch die Getreidekammer des Reiches genannt wird, die Freistatt [[Nordern]] als uraltes Handelszentrum der nomadischen Sippen und späterem religiösen und politischen Zentrum, sowie die Häfen Tinarport und Drachenport in der [[Provincia Orientalis]], welche mit den Erblanden zusammen ein Nadelöhr des Schiffsverkehrs zwischen dem Tinarrischen und dem Drachenmeer bildet. Der Adel ist die Triebkraft von Handel und Geldwirtschaft. Mit Ausnahme von Tinarport und Drachenport hat sich nirgends die Grundlage für eine reiche Kaufmannschaft oder städtisch-bürgerliche Kultur herausgebildet. | ||
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+ | Ein gut gerüstetes Edlen-, und Stammeskriegerheer wird nur im Kriegsfall aufgestellt. Das Volk ist zwar zum Kriegsdienst und zum Tragen einer Waffe verpflichtet und die Wehrhaftigkeit ist eine soziale Norm für alle Freien. Aber die Edlen stellen das Gros der Berufskämpfer. Die einzigen Verbände, die Ähnlichkeit mit einem stehenden Heer aufweisen, sind die bewaffneten religiösen Orden. Ständig bewaffnete Söldnerverbände dagegen sind von eher lokaler Bedeutung, z. B. für die mitunter problematische Grenzsicherung. | ||
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+ | Die Exportgüter des Hochfürstentums bestehen maßgeblich aus Getreide, Pelzen, Häuten und natürlich Rauschmitteln aller Art. Besonders hervorgetan hat sich arbonisches Bier, welches aus hervorragendem arbonischem Getreide gewonnen wird, süße dunkelwäldische Met-Sorten und Wein, welcher in Arbon und Dunkelwald gekeltert wird. In manchen Klöstern versteht man sich auf die Herstellung konzentrierter Opiate, die ebenfalls in die ganzen Mittellande exportiert werden. Dazu kommen Papier, Holz und Holzkohle aus dem Dunkelwald. Trigardon produziert durch die geographische und z. T. auch einst politische Isolation weitestgehend zur Selbstversorgung. Der Handel mit Gütern des alltäglichen Lebens spielt eine untergeordnete Rolle. Wer allerdings Geld oder Edelmetalle anhäufen konnte – was wiederrum nur auf einen Teil des Adels und die oberste Geistlichkeit zutrifft – importiert Luxusgüter aller Art aus dem Ausland. | ||
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+ | Das [[Fest der Freundschaft]] ist der wichtigste Festtag des Hochfürstentums, sowie der wichtigste religiöse Feiertag der [[Einführung in die Siebenfaltigkeit | Siebenfaltigen Religion]]. An diesem Tag wird der Geist an Einigkeit im gemeinsamen Wettbewerb beschworen und der oberste Richter des [[Tribunal]]s nach einem Turnier von den Priestern für ein Jahr ernannt. Die aktuelle politische Situation hat jedoch ironischerweise dazu geführt, dass die Stämme beider Reichsteile dies nicht mehr gemeinsam tun, sondern getrennt voneinander und zu unterschiedlichen Terminen. Die religiösen Berater beider Hochfürsten sehen die Schuld dafür natürlich beim jeweils Anderen. Trotzdem ist die Siebenfaltigkeit die wichtigste, vielleicht letzte verbindende Klammer der auseinanderdriftenden Reichsteile und damit der einzige Garant für den Frieden. Ebenso wie das Reich ist auch der Klerus in seiner heutigen Form eine sehr junge Institution. Ein Großteil des spirituellen Lebens basiert auf den alten mündlichen Überlieferungen. Erst vor ein bis zwei Generationen entwickelte sich eine systematische Ausbildung des betenden Standes und eine Glaubenslehre auf schriftlicher Basis. Schrift genießt – auch wegen des geringen Alphabetisierungsgrades – einen fast magischen Status. | ||
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+ | ist das sog. [[Corpus Iuris Trigardonis]] in Verbindung mit weiteren Gesetzeswerken, deren Wirksamkeit nicht das ganze Reichsgebiet umfassen (zum Beispiel das [[Arbonisches Ständeedikt|arbonische Ständeedikt]]), sowie dem mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht der Stämme und Sippen. Im Wesentlichen basiert das Rechtssystem auf einer jungen Feudalordnung, der man ihre archaischen Vorläufer häufig noch anmerken kann. | ||
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+ | Wichtig ist es ein paar landestypische Eigenheiten zu beachten: | ||
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+ | *"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und | ||
+ | *"Wo kein Kläger, da kein Richter!" lauten zwei der wichtigsten trigardonischen Rechtsnormen. | ||
+ | *Gütliche Einigungen ohne eindeutige Schuldzuweisung werden harten Bestrafungen vorgezogen. | ||
+ | *Durchreisende unterliegen formal der Gerichtsbarkeit des [[Tribunal]]s, des höchsten richterlichen Gremiums. | ||
+ | *Über Streitigkeiten, die zwischen eigenen Hörigen, Gefolgs- oder Lehensleuten bestehen, richten die entsprechenden Adeligen und Sippenhäupter allein. Einmischung äußerer oder sogar höherer Instanzen kann heftigen Widerstand provozieren. | ||
+ | *Rache gehört zu den gängigen Schutzpflichten von Lehens- und Familienverbänden und steht nicht per se in Konflikt mit dem Gesetz. | ||
+ | *Die Ausübung von Schwarzer Magie (deren Definition durchaus variieren kann) ist verboten; | ||
+ | *des Weiteren sind Drow, Orks und ähnlich aussehende Wesen unerwünscht (Trigardonen neigen dazu, recht drastische und undifferenzierte Meinungen über diese "Tiermenschen" zu haben). | ||
+ | *Mit öffentlichem Spott wird unter Verweis auf die Bardenfreiheit recht großzügig umgegangen, andererseits schreckt man aber auch nicht davor zurück, Streitigkeiten mit tödlichen Waffengängen beizulegen. |
Aktuelle Version vom 27. Oktober 2022, 22:09 Uhr
Willkommen im Hochfürstentum Trigardon!
Trigardon ist ein fiktives Land in der Mittellande Kampagne, welches als Hintergrund für eine low-fantasy Larp-Kampagne mit mittelalterlichen Elementen dient. Dargestellt wird eine feudal organisierte Stammesgesellschaft mit Anleihen aus Tolkiens Rohan, die eine polytheistische Schriftreligion mit starkem schamanistischem Erbe pflegt. Der seit Langem andauernde Austausch zwischen sesshaften, halb- und vollnomadischen Bevölkerungsgruppen führte zu einer eigenwilligen Mischkultur.
Trigardon wurde von einer losen Interessengemeinschaft von Larpern seit ca. 1994 bespielt. Seit Anfang 2011 haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Diese Spaltung ist auch in den Hintergrund übertragen worden.
- Wir, der "Arbon e.V.", bespielen das Reich des Hochfürsten von Trigardon mit den Territorien Arbon, Altberg, Provincia Orientalis, Ringland und Okostria,
- die "Freie Spielerschaft" bespielen das Reich der Hochfürstin von Trigardon mit den Territorien Flutland, Dunkelwald und Wwestport.
- Das Fürstentum Yddland gehörte einige Jahre lang zu Trigardon, hat aber spielerisch und organisatorisch nur noch rudimentär mit uns zu tun. Seine Internetpräsenz ist hier [1]
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht
Für Eilige, die sich nur über die wichtigsten spielerischen Inhalte unseres Hintergrundes informieren wollen, haben wir diese Kurzübersicht zusammen gestellt.
Daneben findet ihr hier Informationen über den Spielstil des Arbon e. V. und hier Angaben darüber, welche Funktionen der Hintergrund in unserem Spiel erfüllen soll.
Herrscher
An der Spitze des noch sehr jungen Reiches stehen die Hochfürsten. Sie bzw. ihre Dynastie werden im Reichsthing gewählt, welchem die wichtigsten Adligen, Priester und Kundigen angehören.
- Zum ersten Hochfürst des Reiches wurde im Jahr 19 n. K. Ardor anh Rhack gewählt.
- Auf seine Herrschaft folgte eine kurze Zeit der Thronwirren, danach die Herrschaft des Hohepriesters Wastan, dessen Abwahl und
- die Wahl von Ardors Neffen, Karoman II.
- Nach dessen Ermordung leitete Erzkanzler Phosphoros anh Son die Regierungsgeschäfte kommissarisch.
- Im Jahre 32 n. K. (2007 Realzeit) wurde dann schließlich das heutige Hochfürstenpaar Marsiane Aribor Feuerspeer anh Crul und Emendon anh Erlenfels auf den Thron gewählt.
- Anfang 36 n. K. (2011) wurde Marsiane wahnsinnig, beschuldigte Emendon aberwitziger Verbrechen und rief dazu auf, ihn zu ermorden, woraufhin dieser schweren Herzens seine Streitkräfte an den Grenzen seiner Stammlande aufmarschieren ließ, um die Gefolgsleute der Hochfürstin davon abzuschrecken, einen sinnlosen Krieg vom Zaun zu brechen. Beide Seiten wachen seither aufmerksam über die Schritte der anderen, ohne wirkliches Blutvergießen zu wollen.
Nominell ist Emendons Reich in drei gräfliche Gerichtsbezirke gegliedert, aber neben ihm selbst hält niemand einen Grafentitel. Daher ist der mächtigste Adel der Stand der Barone, der mit großem Selbstbewusstsein über seine Erbterritorien herrscht. Nachgeordnete Vasallen sind, selbst wenn sie nennenswerte Lehen halten, in ihrer politischen Bedeutung mit sehr deutlichem Abstand unter den Baronen angesiedelt.
Provinzen
Trigardons Kernland besteht aus
- der Grafschaft Arbon
- der Grafschaft Altberg
- der Freistatt Nordern
- der Grafschaft Flutland
- dem Dunklen Wald
Zudem verfügt das Binnenland Trigardon über die Küstenbesitzungen
- Provincia Orientalis
- und den zu Flutland gehörenden Wwestport.
Weitere Territorien sind
- das Fürstentum Okostria und
- das Ringland.
Wirtschaft und Kultur
Das Hochfürstentum ist insgesamt eher dünn besiedelt und der nomadische Lebensstil nichts Exotisches, wenngleich nur in Flutland und im Tejadun wirklich dominant. Die Zugehörigkeit zu Stamm, Sippe und Familie ist eine der wichtigsten Fragen nicht nur der politischen Kultur. Wirtschaftliche Mittelpunkte sind das Längstal von Arbon, welches auch die Getreidekammer des Reiches genannt wird, die Freistatt Nordern als uraltes Handelszentrum der nomadischen Sippen und späterem religiösen und politischen Zentrum, sowie die Häfen Tinarport und Drachenport in der Provincia Orientalis, welche mit den Erblanden zusammen ein Nadelöhr des Schiffsverkehrs zwischen dem Tinarrischen und dem Drachenmeer bildet. Der Adel ist die Triebkraft von Handel und Geldwirtschaft. Mit Ausnahme von Tinarport und Drachenport hat sich nirgends die Grundlage für eine reiche Kaufmannschaft oder städtisch-bürgerliche Kultur herausgebildet.
Ein gut gerüstetes Edlen-, und Stammeskriegerheer wird nur im Kriegsfall aufgestellt. Das Volk ist zwar zum Kriegsdienst und zum Tragen einer Waffe verpflichtet und die Wehrhaftigkeit ist eine soziale Norm für alle Freien. Aber die Edlen stellen das Gros der Berufskämpfer. Die einzigen Verbände, die Ähnlichkeit mit einem stehenden Heer aufweisen, sind die bewaffneten religiösen Orden. Ständig bewaffnete Söldnerverbände dagegen sind von eher lokaler Bedeutung, z. B. für die mitunter problematische Grenzsicherung.
Die Exportgüter des Hochfürstentums bestehen maßgeblich aus Getreide, Pelzen, Häuten und natürlich Rauschmitteln aller Art. Besonders hervorgetan hat sich arbonisches Bier, welches aus hervorragendem arbonischem Getreide gewonnen wird, süße dunkelwäldische Met-Sorten und Wein, welcher in Arbon und Dunkelwald gekeltert wird. In manchen Klöstern versteht man sich auf die Herstellung konzentrierter Opiate, die ebenfalls in die ganzen Mittellande exportiert werden. Dazu kommen Papier, Holz und Holzkohle aus dem Dunkelwald. Trigardon produziert durch die geographische und z. T. auch einst politische Isolation weitestgehend zur Selbstversorgung. Der Handel mit Gütern des alltäglichen Lebens spielt eine untergeordnete Rolle. Wer allerdings Geld oder Edelmetalle anhäufen konnte – was wiederrum nur auf einen Teil des Adels und die oberste Geistlichkeit zutrifft – importiert Luxusgüter aller Art aus dem Ausland.
Das Fest der Freundschaft ist der wichtigste Festtag des Hochfürstentums, sowie der wichtigste religiöse Feiertag der Siebenfaltigen Religion. An diesem Tag wird der Geist an Einigkeit im gemeinsamen Wettbewerb beschworen und der oberste Richter des Tribunals nach einem Turnier von den Priestern für ein Jahr ernannt. Die aktuelle politische Situation hat jedoch ironischerweise dazu geführt, dass die Stämme beider Reichsteile dies nicht mehr gemeinsam tun, sondern getrennt voneinander und zu unterschiedlichen Terminen. Die religiösen Berater beider Hochfürsten sehen die Schuld dafür natürlich beim jeweils Anderen. Trotzdem ist die Siebenfaltigkeit die wichtigste, vielleicht letzte verbindende Klammer der auseinanderdriftenden Reichsteile und damit der einzige Garant für den Frieden. Ebenso wie das Reich ist auch der Klerus in seiner heutigen Form eine sehr junge Institution. Ein Großteil des spirituellen Lebens basiert auf den alten mündlichen Überlieferungen. Erst vor ein bis zwei Generationen entwickelte sich eine systematische Ausbildung des betenden Standes und eine Glaubenslehre auf schriftlicher Basis. Schrift genießt – auch wegen des geringen Alphabetisierungsgrades – einen fast magischen Status.
Geltendes Recht
ist das sog. Corpus Iuris Trigardonis in Verbindung mit weiteren Gesetzeswerken, deren Wirksamkeit nicht das ganze Reichsgebiet umfassen (zum Beispiel das arbonische Ständeedikt), sowie dem mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht der Stämme und Sippen. Im Wesentlichen basiert das Rechtssystem auf einer jungen Feudalordnung, der man ihre archaischen Vorläufer häufig noch anmerken kann.
Wichtig ist es ein paar landestypische Eigenheiten zu beachten:
- "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und
- "Wo kein Kläger, da kein Richter!" lauten zwei der wichtigsten trigardonischen Rechtsnormen.
- Gütliche Einigungen ohne eindeutige Schuldzuweisung werden harten Bestrafungen vorgezogen.
- Durchreisende unterliegen formal der Gerichtsbarkeit des Tribunals, des höchsten richterlichen Gremiums.
- Über Streitigkeiten, die zwischen eigenen Hörigen, Gefolgs- oder Lehensleuten bestehen, richten die entsprechenden Adeligen und Sippenhäupter allein. Einmischung äußerer oder sogar höherer Instanzen kann heftigen Widerstand provozieren.
- Rache gehört zu den gängigen Schutzpflichten von Lehens- und Familienverbänden und steht nicht per se in Konflikt mit dem Gesetz.
- Die Ausübung von Schwarzer Magie (deren Definition durchaus variieren kann) ist verboten;
- des Weiteren sind Drow, Orks und ähnlich aussehende Wesen unerwünscht (Trigardonen neigen dazu, recht drastische und undifferenzierte Meinungen über diese "Tiermenschen" zu haben).
- Mit öffentlichem Spott wird unter Verweis auf die Bardenfreiheit recht großzügig umgegangen, andererseits schreckt man aber auch nicht davor zurück, Streitigkeiten mit tödlichen Waffengängen beizulegen.
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