Tribunal: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Tribunal ist eine Form von Gerichtsbarkeit, die quasi per Definition über allen Anderen stehen muss, ist sie doch die einzige, von der wörtlich in der [[Heilige Schrift|Heiligen Schrift]] gesprochen wird. Dort wird es wird als fünfköpfiges Richterkollegium beschrieben: Das [[Stammesoberhaupt]] der [[Arbon|Arbonier]], Das Stammesoberhaupt der [[Flutland|Flutländer]], ein Priester und ein Zauberkundiger sollen dort unter dem Vorsitz des [[Dan]] (einem in einem jährlichen Turnier erworbenen Ehrentitel) Streitigkeiten unter den Stämmen schlichten.
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Eigentlich handelt es sich also um eine Form von Schiedsgerichtsbarkeit. Doch diese Funktion erfüllte es buchstäblich noch nie.
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Es kam in seltenen Fällen politischer Prozesse gegen Geistliche zum Einsatz und verurteilte im brisantesten Fall der bisherigen trigardonischen Geschichte den [[Philonius Phadrhack anh Ria|Grafen von Dunkelwald]] zur Vogelfreiheit (eigentlich sogar im Abstand von zehn Jahren zweimal). Das Tribunal ist das einzige Gericht dem man zutraut, Grafen zu verurteilen. Meistens war es aber nur zur Klärung für Grundsatzfragen, nicht für konkrete Rechtsprechung von Bedeutung.
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Da es seit fünf Jahren (Stand 2016) nicht mehr vorstellbar ist, [[Emendon anh Erlenfels|Hochfürst]] und [[Marsiane Aribor Feuerspeer anh Crul|Hochfürstin]] gemeinsam in einem Schiedsgericht zu sehen und darüber hinaus kein gemeinsames Danturnier mehr abgehalten wird, kann das Tribunal zur Zeit nicht versammelt werden.
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Dennoch ist die symbolische Bedeutung des Dan nach wie vor gegeben: Er äußert sich immer wieder zu rechtlich-moralischen Angelegenheiten und kann sich dabei öffentlichen Interesses sicher sein.
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Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:45 Uhr

Das Tribunal ist eine Form von Gerichtsbarkeit, die quasi per Definition über allen Anderen stehen muss, ist sie doch die einzige, von der wörtlich in der Heiligen Schrift gesprochen wird. Dort wird es wird als fünfköpfiges Richterkollegium beschrieben: Das Stammesoberhaupt der Arbonier, Das Stammesoberhaupt der Flutländer, ein Priester und ein Zauberkundiger sollen dort unter dem Vorsitz des Dan (einem in einem jährlichen Turnier erworbenen Ehrentitel) Streitigkeiten unter den Stämmen schlichten.

Eigentlich handelt es sich also um eine Form von Schiedsgerichtsbarkeit. Doch diese Funktion erfüllte es buchstäblich noch nie.

Es kam in seltenen Fällen politischer Prozesse gegen Geistliche zum Einsatz und verurteilte im brisantesten Fall der bisherigen trigardonischen Geschichte den Grafen von Dunkelwald zur Vogelfreiheit (eigentlich sogar im Abstand von zehn Jahren zweimal). Das Tribunal ist das einzige Gericht dem man zutraut, Grafen zu verurteilen. Meistens war es aber nur zur Klärung für Grundsatzfragen, nicht für konkrete Rechtsprechung von Bedeutung.

Da es seit fünf Jahren (Stand 2016) nicht mehr vorstellbar ist, Hochfürst und Hochfürstin gemeinsam in einem Schiedsgericht zu sehen und darüber hinaus kein gemeinsames Danturnier mehr abgehalten wird, kann das Tribunal zur Zeit nicht versammelt werden.

Dennoch ist die symbolische Bedeutung des Dan nach wie vor gegeben: Er äußert sich immer wieder zu rechtlich-moralischen Angelegenheiten und kann sich dabei öffentlichen Interesses sicher sein.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen