Baron: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Trigardon
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Baron/Baronin:''' Grundherr, der seine Grundherrschaft als Lehen eines Fürsten bekommen hat und sie vererben kann. Üblicherweise Vasall eines Grafen und Se…“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version des gleichen Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Baron/Baronin:'''  
 
'''Baron/Baronin:'''  
  
Grundherr, der seine Grundherrschaft als Lehen eines Fürsten bekommen hat und sie vererben kann. Üblicherweise Vasall eines Grafen und Senior anderer Grundherren.
+
[[Grundherr]], der seine Grundherrschaft als Lehen eines [[Fürst]]en bekommen hat und sie vererben kann. Üblicherweise [[Vasall]] eines [[Graf]]en und Senior anderer Grundherren.
  
 
Der Ehegatte einer Baronin ist damit Baron, die Ehegattin eines Barons damit Baronin. Den Begriff "Baroness" verwendet man in Trigardon nicht, seine Bedeutung ist den meisten Menschen unbekannt.  
 
Der Ehegatte einer Baronin ist damit Baron, die Ehegattin eines Barons damit Baronin. Den Begriff "Baroness" verwendet man in Trigardon nicht, seine Bedeutung ist den meisten Menschen unbekannt.  
Zeile 7: Zeile 7:
  
 
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 +
 +
[[Kategorie:Staatliche Strukturen]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:48 Uhr

Baron/Baronin:

Grundherr, der seine Grundherrschaft als Lehen eines Fürsten bekommen hat und sie vererben kann. Üblicherweise Vasall eines Grafen und Senior anderer Grundherren.

Der Ehegatte einer Baronin ist damit Baron, die Ehegattin eines Barons damit Baronin. Den Begriff "Baroness" verwendet man in Trigardon nicht, seine Bedeutung ist den meisten Menschen unbekannt.


Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen