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Oberster Repräsentant eines Klosters. Bei einem Tempel auch "Vorsteher", bei einem Orden evtl. "Meister" oder "Oberin" genannt.
  
 
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:48 Uhr

Abt/Äbtissin:

Oberster Repräsentant eines Klosters. Bei einem Tempel auch "Vorsteher", bei einem Orden evtl. "Meister" oder "Oberin" genannt.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen

Siehe auch: Liste von Tempeln, Klöstern, Orden und sonstigen Einrichtungen der Siebenfaltigkeit