Baron: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:48 Uhr
Baron/Baronin:
Grundherr, der seine Grundherrschaft als Lehen eines Fürsten bekommen hat und sie vererben kann. Üblicherweise Vasall eines Grafen und Senior anderer Grundherren.
Der Ehegatte einer Baronin ist damit Baron, die Ehegattin eines Barons damit Baronin. Den Begriff "Baroness" verwendet man in Trigardon nicht, seine Bedeutung ist den meisten Menschen unbekannt.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen