Thing (Flutland): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2010, 14:02 Uhr
Zum Thingablauf sollte man Folgendes wissen:
Der Thinggeber ist jene Ystyarson, jener Kriegsherr oder Schamane der ihn einberuft. Als erstes wird ein Schamane zum Schlichter benennt. Dieser ist berechtigt z.B. störende Stammeskrieger vom Thing zu verweisen. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr sind berechtigt Ruhe gebieten und zu unterbrechen in dem sie das Horn verlangen. Das Horn ist das Zeichen des Redeberechtigten, jeder andere schweigt während das Horn gefüllt ist. Es wird weitergegeben wenn der Vortrag des Redenden Beendet ist. Wenn das Horn keinen Inhalt mehr enthält, ist die Runde offen für freie Diskussionen, was mit auf den Kopf stellen des Horns angezeigt wird. Jederzeit kann es von jedem wieder gefüllt werden. Üblicherweise steht der Sprechende. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr haben das Recht jede Entscheidung des Things außer Kraft zu setzen um stammesschädigende Entscheidungen zu unterbinden, sowie zugunsten der Mehrheit Einstimmigkeit zu verlangen, wenn diese nicht vorliegt. Jede Entscheidung benötigt Einstimmigkeit! Der Thing ist beendet, wenn der, der ihn einberufen, hat seine Abstimmung durchgeführt hat und keine weitern Themen zur Diskussion stehen. Jeder Stammeskrieger darf dem Thing beiwohnen. Nur der Thinggeber und der Schlichter dürfen Außenstehende zum Thing laden, denen stimmrecht vergeben werden darf.