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Version vom 3. Juli 2016, 16:57 Uhr
Graf/Gräfin:
Richter, der in einer Grafschaft die Gerichtsbarkeit stellvertretend für den Fürsten ausübt. Üblicherweise auch oberster Grundherr und Heerführer seiner Grafschaft. Zumeist, z. B. in Arbon, kann ein Graf seine Rechte auch vererben.
Der Ehegatte einer Gräfin ist damit nicht zugleich auch Graf, die Ehegattin eines Grafen nicht automatisch Gräfin. Dazu wäre die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen