Ritter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juli 2016, 16:52 Uhr
Zu persönlicher Heerfolge verpflichteter Vasall mit Ritterwürde. In der Grafschaft Arbon sind alle Ritter zugleich Vasallen des Grafen von Arbon. Die Ehegattin eines Ritters ist spätestens durch ihre Hochzeit ebenfalls Vasallin. Eheliche Kinder von Rittern gelten als edel geboren, uneheliche Kinder eventuell aber nicht.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen