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(Geltendes Recht)
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*Die Ausübung von Schwarzer Magie (deren Definition durchaus variieren kann) ist verboten,  
 
*Die Ausübung von Schwarzer Magie (deren Definition durchaus variieren kann) ist verboten,  
*desweiteren sind Drow, Orks und ähnlich aussehende Wesen unerwünscht (Trigardonen neigen dazu, recht drastische und  undifferenzierte Ansichten gegenüber diesen "Tiermenschen" zu vertreten).  
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*desweiteren sind Drow, Orks und ähnlich aussehende Wesen unerwünscht (Trigardonen neigen dazu, recht drastische und  undifferenzierte Meinungen über diese "Tiermenschen" zu haben).  
 
*Mit öffentlichem Spott wird unter Verweis auf die Bardenfreiheit recht großzügig umgegangen, andererseits schreckt man aber auch nicht davor zurück, Streitigkeiten mit tödlichen Waffengängen beizulegen.
 
*Mit öffentlichem Spott wird unter Verweis auf die Bardenfreiheit recht großzügig umgegangen, andererseits schreckt man aber auch nicht davor zurück, Streitigkeiten mit tödlichen Waffengängen beizulegen.
 
*"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" lautet eine der wichtigsten trigardonischen Rechtsnormen.
 
*"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" lautet eine der wichtigsten trigardonischen Rechtsnormen.

Version vom 3. Mai 2010, 20:04 Uhr

Trigardon ist ein fiktives Land in der Mittellande Kampagne, welches als Hintergrund für eine low-fantasy Larp-Kampagne mit mittelalterlichen Elementen dient. Es wird von einer losen Interessengemeinschaft von Larpern seit ca. 1994 bespielt.


Herrscher

An der Spitze des Hochfürstentums stehen die Hochfürsten. Sie bzw. ihre Dynastie werden im Reichsthing gewählt, welchem die wichtigsten Adligen, Priester und Kundigen angehören. Nach der Ermordung von Hochfürst Karoman anh Rhack II. leitete Erzkanzler Phosphoros anh Son die Regierungsgeschäfte neun Jahre lang kommissarisch, was seine Regierungszeit zur bislang längsten ununterbrochenen in der trigardonischen Geschichte macht. Im Jahre 33 n. K. (2007 Realzeit) wurde dann schließlich das heutige Hochfürstenpaar Marsiane Aribor Feuerspeer anh Crul und Emendon anh Erlenfels auf den Thron gewählt.


Geltendes Recht

ist das sog. Corpus Iuris Trigardonis in Verbindung mit weiteren Gesetzeswerken, deren Wirksamkeit nicht das ganze Reichsgebiet umfassen (zum Beispiel die Lex Patria Iddlandia oder das arbonische Ständeedikt), sowie dem mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht der Stämme und Sippen. Wichtig ist es, ein paar landestypische Eigenheiten zu beachten:

  • Die Ausübung von Schwarzer Magie (deren Definition durchaus variieren kann) ist verboten,
  • desweiteren sind Drow, Orks und ähnlich aussehende Wesen unerwünscht (Trigardonen neigen dazu, recht drastische und undifferenzierte Meinungen über diese "Tiermenschen" zu haben).
  • Mit öffentlichem Spott wird unter Verweis auf die Bardenfreiheit recht großzügig umgegangen, andererseits schreckt man aber auch nicht davor zurück, Streitigkeiten mit tödlichen Waffengängen beizulegen.
  • "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" lautet eine der wichtigsten trigardonischen Rechtsnormen.
  • Durchreisende unterliegen in jedem Fall der Gerichtsbarkeit des Tribunals, dem höchsten richterlichen Gremium.
  • Über Streitigkeiten, die zwischen eigenen Hörigen, Gefolgs- oder Lehensleuten bestehen, richten die entsprechenden Adeligen und Sippenhäupter allein. Einmischung äusserer oder sogar höherer Instanzen kann heftigen Widerstand provozieren.

Provinzen

Trigardons Kernland besteht aus

  • Der Grafschaft Flutland (der überwiegende Teil der Bevölkerung lebt nomadisch und halbnomadisch, die kriegerische Schlagkraft der Flutländer übersteigt ihren Reichtum bei Weitem),
  • Der Grafschaft Arbon (landwirtschaftlich, handwerklich, infrastrukturell und militärisch am höchsten entwickelt),
  • Der Grafschaft Dunkelwald (höchste Dichte an Bäumen, Elfen, Zauberkundigen, Alchemisten, Priestern, Einzelgängern und Verfolgten)
  • Der Grafschaft Altberg (größte Erzvorkommen des Reiches, Schmiedekunst, Architektur und Steinmetzkunst am höchsten entwickelt).
  • Der Freistatt Nordern an den Grenzen von Arbon, Flutland und Dunkelwald mit dem Sitz der hochfürstlichen Kanzlei.

Zudem verfügt das Binnenland Trigardon über

  • Küstenbesitzungen wie z. B. die Provinz Osttrigardon und den zu Flutland gehörenden Wwestport.
  • Das Inselfürstentum Yddland ist erst seit kurzer Zeit ein Teil des Reiches. Die Yddländer sind ausgezeichnete Seeleute, Fischer und Bootsbauer und haben den Trigardonen die Wege auf das weite Meer eröffnet. Auf der Insel aber gelten nach wie vor gänzlich andere Sitten, als im übrigen Trigardon.


Wirtschaft und Kultur

Das Hochfürstentum ist insgesamt eher dünn besiedelt. Wirtschaftliche Mittelpunkte sind das Längstal von Arbon, die Freistatt Nordern, sowie die Häfen Berardsport auf Yddland und der Drachenport in Osttrigardon. Die Zugehörigkeit zu Stamm, Sippe und Familie ist in den Stammlanden eine der wichtigsten Fragen nicht nur der politischen Kultur, während die Grafschaft Dunkelwald, die Insel und die Küste nach klösterlichen Vorbildern eher von Amtsadel und bürokratischen Apparaten regiert werden. Der hohe Adel unterhält zudem ein gut gerüstetes Edlen-, und Stammeskriegerheer. Das Volk ist zum Kriegsdienst und zum Tragen einer Waffe verpflichtet. Wehrhaftigkeit und Angriffslust werden als Tugenden groß geschrieben. Ständig bewaffnete Söldnerverbände sind von eher lokaler Bedeutung.

Die Exportgüter des Hochfürstentums bestehen maßgeblich aus Getreide, Pelzen, Häuten und natürlich Rauschmitteln aller Art. Besonders hervorgetan hat sich arbonisches Bier, welches aus hervorragendem arbonischem Getreide gewonnen wird, süße dunkelwäldische Met-Sorten und Wein, welcher in Arbon und Dunkelwald gekeltert wird. In manchen Klöstern versteht man sich auf die Herstellung konzentrierter Opiate, die ebenfalls in die ganzen Mittellande exportiert werden. Dazu kommen Bücher, Papier, Holz und Holzkohle aus dem Dunkelwald. Yddland ist berühmt für seine Bootsbaukunst und den Fischfang. Trigardon und Yddland produzieren durch gewohnte geographische und z. T. auch einst politische Isolation weitestgehend zur Selbstversorgung. Der Handel mit Gütern des alltäglichen Lebens spielt eine untergeordnete Rolle.

Das Fest der Freundschaft ist der wichtigste Festtag des Hochfürstentums, sowie der wichtigste religiöse Feiertag der Siebenfaltigen Religion. An diesem Tag wird der Geist an Einigkeit im gemeinsamen Wettbewerb beschworen.

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