Kategorie:Hintergrund: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Trigardon
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 3: Zeile 3:
 
Trigardon besteht aus den Grafschaften [[Arbon]], [[Dunkelwald]], [[Flutland]] und [[Altberg]] sowie dem Fürstentum [[Yddland]] und den Provinzen [[Osttrigardon]] und [[Wwestport]].
 
Trigardon besteht aus den Grafschaften [[Arbon]], [[Dunkelwald]], [[Flutland]] und [[Altberg]] sowie dem Fürstentum [[Yddland]] und den Provinzen [[Osttrigardon]] und [[Wwestport]].
  
Eine ausführliche Chronik der trigardonischen Geschichte befindet sich [[Chronik Trigardons|hier]]. Dazu ist anzumerken, dass alles, was in dieser Chronik Erwähnung findet ausschließlich in-game während Cons erspielte Geschichte ist, so wie sie sich aus der Interaktion der verschiedenen (Spieler-)Charaktere entwickelt hat. Die längste Zeit gab es auf trigardonischen Cons keine NSC's und auch heute werden sie nur sehr sparsam eingesetzt.
+
Eine ausführliche Chronik der trigardonischen Geschichte befindet sich [[Jurek-Miramasiel-Chronik|hier]]. Dazu ist anzumerken, dass alles, was in dieser Chronik Erwähnung findet ausschließlich in-game während Cons erspielte Geschichte ist, so wie sie sich aus der Interaktion der verschiedenen (Spieler-)Charaktere entwickelt hat. Die längste Zeit gab es auf trigardonischen Cons keine NSC's und auch heute sehen wir es sehr gerne, wenn NSC ebenso selbständig agierenwie SC.
  
Der Teil des trigardonischen Hintergrundes, der komplett out-game erfunden wurde, ist die [[Heilige Schrift Trigardons]]. Bei jeder weiteren Ausgestaltung des Hintergrundes wird sich um ein spiellogisches Aufbauen auf den vorherigen Elementen bemüht.
+
Der Teil des trigardonischen Hintergrundes, der komplett out-game erfunden wurde, ist die [[Heilige Schrift]]. Bei jeder weiteren Ausgestaltung des Hintergrundes wird sich um ein spiellogisches Aufbauen auf den vorherigen Elementen bemüht.
Ein weiteres, wichtiges Dokument ist der [[Corpus Iuris Trigardonis]] (allerdings in einer Ausführung, die bestimmten erspielten Gesetzesänderungen noch nicht Rechnung trägt), dies ist das allgemein anerkannte Gesetzeswerk an dem sich die einzelnen Adeligen und das [[Tribunal Trigardons]] bei ihrer Rechtssprechung orientieren. Allerdings gibt es auch schon in der heiligen Schrift diverse Vorschriften, so dass es immer wieder zu Konflikten zwischen klerusnahen Auffassungen gibt, die der heiligen Schrift vorrang einräumen und denen, die den Urhebern des Corpus Iuris nahe stehen, welches in der Grafschaft Dunkelwald entworfen wurde. Daneben hat die wohlhabenste Grafschaft, [[Arbon]], eigene [[Arbonisches Recht|Edikte zur Rechtssprechung]] in ihren Grenzen erlassen und auch sonst orientiert man sich in der alltäglichen Rechtspraxis am häufig mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht.
+
 
 +
Ein weiteres, wichtiges Dokument ist der [[Corpus Iuris Trigardonis]] (allerdings in einer Ausführung, die bestimmten erspielten Gesetzesänderungen noch nicht Rechnung trägt), dies ist das allgemein anerkannte Gesetzeswerk an dem sich die einzelnen Adeligen und das [[Tribunal]] bei ihrer Rechtssprechung orientieren. Allerdings gibt es auch schon in der heiligen Schrift diverse Vorschriften, so dass es immer wieder zu Konflikten zwischen klerusnahen Auffassungen gibt, die der heiligen Schrift vorrang einräumen und denen, die den Urhebern des Corpus Iuris nahe stehen, welches in der Grafschaft Dunkelwald entworfen wurde. Daneben hat die wohlhabenste Grafschaft, [[Arbon]], eigene [[Arbonisches Recht|Edikte zur Rechtssprechung]] in ihren Grenzen erlassen und auch sonst orientiert man sich in der alltäglichen Rechtspraxis am häufig mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht.

Version vom 12. Februar 2010, 17:48 Uhr

Das Hochfürstentum Trigardon ist ein fiktives Land in der Mittellande Kampagne, welches als Hintergrund für eine low-fantasy Larp-Kampagne mit mittelalterlichen Elementen dient. Es wird von einer losen Interessengemeinschaft von Larpern seit ca. 1994 bespielt.

Trigardon besteht aus den Grafschaften Arbon, Dunkelwald, Flutland und Altberg sowie dem Fürstentum Yddland und den Provinzen Osttrigardon und Wwestport.

Eine ausführliche Chronik der trigardonischen Geschichte befindet sich hier. Dazu ist anzumerken, dass alles, was in dieser Chronik Erwähnung findet ausschließlich in-game während Cons erspielte Geschichte ist, so wie sie sich aus der Interaktion der verschiedenen (Spieler-)Charaktere entwickelt hat. Die längste Zeit gab es auf trigardonischen Cons keine NSC's und auch heute sehen wir es sehr gerne, wenn NSC ebenso selbständig agierenwie SC.

Der Teil des trigardonischen Hintergrundes, der komplett out-game erfunden wurde, ist die Heilige Schrift. Bei jeder weiteren Ausgestaltung des Hintergrundes wird sich um ein spiellogisches Aufbauen auf den vorherigen Elementen bemüht.

Ein weiteres, wichtiges Dokument ist der Corpus Iuris Trigardonis (allerdings in einer Ausführung, die bestimmten erspielten Gesetzesänderungen noch nicht Rechnung trägt), dies ist das allgemein anerkannte Gesetzeswerk an dem sich die einzelnen Adeligen und das Tribunal bei ihrer Rechtssprechung orientieren. Allerdings gibt es auch schon in der heiligen Schrift diverse Vorschriften, so dass es immer wieder zu Konflikten zwischen klerusnahen Auffassungen gibt, die der heiligen Schrift vorrang einräumen und denen, die den Urhebern des Corpus Iuris nahe stehen, welches in der Grafschaft Dunkelwald entworfen wurde. Daneben hat die wohlhabenste Grafschaft, Arbon, eigene Edikte zur Rechtssprechung in ihren Grenzen erlassen und auch sonst orientiert man sich in der alltäglichen Rechtspraxis am häufig mündlich überlieferten Gewohnheitsrecht.

Unterkategorien

Es werden 7 von insgesamt 7 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt:

Seiten in der Kategorie „Hintergrund“

Diese Kategorie enthält folgende Seite: