Hüterinnen der Grabflamme: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Trigardon
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „In der Riamodan-Schwesternschaft "Hüterinnen der Grabflamme" ist der weltliche Rang ohne Bedeutung, es zählen ihre riamodangefälligen Tugenden und ihre praktis…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
In der Riamodan-Schwesternschaft "Hüterinnen der Grabflamme" ist der weltliche Rang ohne Bedeutung, es zählen ihre riamodangefälligen Tugenden und ihre praktischen Fähigkeiten.
+
In der Riamodan-Schwesternschaft "Hüterinnen der Grabflamme", die von der Ehrwürdigen Mutter [[Panthea Manya Taranys anh Garesch]] geleitet wird, ist der weltliche Rang ohne Bedeutung, es zählen die riamodangefälligen Tugenden und die praktischen Fähigkeiten der Schwestern.
  
 
Die Aufgabe der Hüterinnen ist vorrangig, die Urnen wichtiger trigardonischer Persönlichkeiten zu bewachen und das Andenken der Ahnen zu bewahren. Daneben kümmern sie sich im Hospital um die körperlichen und seelischen Belange der Pilger, Ritter und Krieger.
 
Die Aufgabe der Hüterinnen ist vorrangig, die Urnen wichtiger trigardonischer Persönlichkeiten zu bewachen und das Andenken der Ahnen zu bewahren. Daneben kümmern sie sich im Hospital um die körperlichen und seelischen Belange der Pilger, Ritter und Krieger.
Zeile 7: Zeile 7:
 
Es geht das Gerücht, dass der Bastard des Hochfürsten auf Burg Bärenfels aufgezogen wurde.
 
Es geht das Gerücht, dass der Bastard des Hochfürsten auf Burg Bärenfels aufgezogen wurde.
  
== Ordensregeln == (angenähert den Regeln des Danason-Ordens)
+
== Ordensregeln ==  
  
 
1: Körper und Geist ruhen im Schlafe, während die Seele den Göttern lauscht. So soll sich um des ordentlichen Träumens redlich bemüht werden, auf dass Dir die Weisheit der Götter zuteil werde.
 
1: Körper und Geist ruhen im Schlafe, während die Seele den Göttern lauscht. So soll sich um des ordentlichen Träumens redlich bemüht werden, auf dass Dir die Weisheit der Götter zuteil werde.
Zeile 60: Zeile 60:
 
Die Regeln von der Pflicht des Ordens:
 
Die Regeln von der Pflicht des Ordens:
  
30: Jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bewaffnet, mindestens mit einem Dolch. Und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bereit, die Urnen, ihre Gefährtinnen, die Burg und sich selbst zu schützen. Wenn es ihre Pflichten erlauben, üben sie sich täglich in den Disziplinen der Verteidigung.
+
22: Jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bewaffnet, mindestens mit einem Dolch. Und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bereit, die Urnen, ihre Gefährtinnen, die Burg und sich selbst zu schützen. Wenn es ihre Pflichten erlauben, üben sie sich täglich in den Disziplinen der Verteidigung.
 
Wenn eine Schwester die Waffe erhebt, erheben sogleich alle anderen anwesenden Schwestern ihre Waffen, es sei denn, es handelt sich um eine Übung oder einen Zweikampf oder die Pflicht verhindert dies.
 
Wenn eine Schwester die Waffe erhebt, erheben sogleich alle anderen anwesenden Schwestern ihre Waffen, es sei denn, es handelt sich um eine Übung oder einen Zweikampf oder die Pflicht verhindert dies.
  
31: Wann immer eine Schwester getötet hat, so muss sie darauf laut hinweisen, dass es nach dem Willen der Götter geschehen ist und die gestorbene Seele im Kreislauf des Seins eine bessere Stelle erreicht hat, als sie zuvor hatte. Unterlässt sie dies, so ist sie für ihre Tat in keiner Weise vom Orden beschützt und muss sich vor weltlichen Richtern verantworten.
+
23: Wann immer eine Schwester getötet hat, so muss sie darauf laut hinweisen, dass es nach dem Willen der Götter geschehen ist und die gestorbene Seele im Kreislauf des Seins eine bessere Stelle erreicht hat, als sie zuvor hatte. Unterlässt sie dies, so ist sie für ihre Tat in keiner Weise vom Orden beschützt und muss sich vor weltlichen Richtern verantworten.
  
32: Jede Hüterin soll nach dem Erwachen den Sieben danken und nach dem Aufstehen ein Gebet an Riamodan richten. Vor jeder großen Mahlzeit ist ein Dankgebet zu sprechen. Nach Anbruch der Nacht ist die Zeit für das große gemeinschaftliche Gebet. Vor dem Schlaf ist die rechte Zeit, den Göttern für den Tag zu danken und Riamodan um das rechte Feuer zu bitten.  
+
24: Jede Hüterin soll nach dem Erwachen den Sieben danken und nach dem Aufstehen ein Gebet an Riamodan richten. Vor jeder großen Mahlzeit ist ein Dankgebet zu sprechen. Nach Anbruch der Nacht ist die Zeit für das große gemeinschaftliche Gebet. Vor dem Schlaf ist die rechte Zeit, den Göttern für den Tag zu danken und Riamodan um das rechte Feuer zu bitten.  
 
Mindestens ein Mal sollen die Hüterinnen der Grabflamme am Tage oder in der Nacht in der Gemeinschaft beten, wenn dies möglich ist.  
 
Mindestens ein Mal sollen die Hüterinnen der Grabflamme am Tage oder in der Nacht in der Gemeinschaft beten, wenn dies möglich ist.  
  
33: Wann immer eine Schwester über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz spricht, so darf sie nur zwecks einer demütigen Frage und nur zu einer angemessenen Zeit in der Rede unterbrochen werden.
+
25: Wann immer eine Schwester über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz spricht, so darf sie nur zwecks einer demütigen Frage und nur zu einer angemessenen Zeit in der Rede unterbrochen werden.
 
Und sonst darf allein die Forderung zum Dispute diese Rede über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz unterbrechen. Dies geschieht, indem eine Schwester sich erhebt und diese Worte spricht, die den Disput verlangen: Durch mein Wort erhebe ich Einspruch an deinen soeben gesprochenen Worten und fordere einen Disput. An dieser Stelle hat die unterbrochene Schwester, sofern sie einen höheren kirchlichen Stand hat als jene, welche den Disput fordert, die Möglichkeit, Schweigen und Gehorsam zu verlangen. Ansonsten muss es zum Disput kommen und über die strittige Angelegenheit kann nicht mehr gesprochen werden, als bis der Disput beendet wurde.
 
Und sonst darf allein die Forderung zum Dispute diese Rede über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz unterbrechen. Dies geschieht, indem eine Schwester sich erhebt und diese Worte spricht, die den Disput verlangen: Durch mein Wort erhebe ich Einspruch an deinen soeben gesprochenen Worten und fordere einen Disput. An dieser Stelle hat die unterbrochene Schwester, sofern sie einen höheren kirchlichen Stand hat als jene, welche den Disput fordert, die Möglichkeit, Schweigen und Gehorsam zu verlangen. Ansonsten muss es zum Disput kommen und über die strittige Angelegenheit kann nicht mehr gesprochen werden, als bis der Disput beendet wurde.
 
Der Disput erfolgt alleine zwischen diesen Beiden und alle anderen der Gemeinschaft haben zu schweigen einzig bis auf den Richter, der nun für ihren Disput gewählt wird. Dieser darf nicht mit Argumenten in den Disput eingreifen, sondern kann nur verlangen, dass bestimmte Argumente weiter ausgeführt werden und es ist ihm erlaubt, Fragen zu stellen und er hat die Pflicht den Disput  durch Richterspruch zu beenden, wenn keiner der Disputanten seinen Fehler einsieht. Sodann wird der Disput von jenem, der im Unrecht war, in Wort und Schrift aufgenommen.
 
Der Disput erfolgt alleine zwischen diesen Beiden und alle anderen der Gemeinschaft haben zu schweigen einzig bis auf den Richter, der nun für ihren Disput gewählt wird. Dieser darf nicht mit Argumenten in den Disput eingreifen, sondern kann nur verlangen, dass bestimmte Argumente weiter ausgeführt werden und es ist ihm erlaubt, Fragen zu stellen und er hat die Pflicht den Disput  durch Richterspruch zu beenden, wenn keiner der Disputanten seinen Fehler einsieht. Sodann wird der Disput von jenem, der im Unrecht war, in Wort und Schrift aufgenommen.
  
34: Alle Priesterinnen des Ordens müssen ausgezeichnete Kenntnisse über die Heilige Schrift, die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons haben. Sie dürfen in ihrem Streben nach Bildung nicht nachlassen. Auch sollen sie sich bemühen, Kenntnis über die Gesetze fremder Länder zu erlangen. Und alle Schwestern haben sich ausgezeichnete Kenntnis über die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons anzueignen, die ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift wird bei und Schwestern vorausgesetzt. Und alle Novizinen haben sich ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift anzueignen. Und alle Anwärter haben sich im Lesen und Schreiben zu schulen, am besten durch fleissige Abschrift der Heiligen Schrift.
+
26: Alle Priesterinnen des Ordens müssen ausgezeichnete Kenntnisse über die Heilige Schrift, die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons haben. Sie dürfen in ihrem Streben nach Bildung nicht nachlassen. Auch sollen sie sich bemühen, Kenntnis über die Gesetze fremder Länder zu erlangen. Und alle Schwestern haben sich ausgezeichnete Kenntnis über die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons anzueignen, die ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift wird bei und Schwestern vorausgesetzt. Und alle Novizinen haben sich ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift anzueignen. Und alle Anwärter haben sich im Lesen und Schreiben zu schulen, am besten durch fleissige Abschrift der Heiligen Schrift.
  
35: Alle Priesterinnen und alle Schwestern des Ordens müssen sich ausgezeichnete Kenntnisse über die Ahnen, deren Urnen sie bewachen und beschützen, zu eigen machen, denn es ist eine ehrenvolle Aufgabe den Ahnen auf diese Weise dienen zu dürfen. Die Gunst Riamodans und der Ahnen zu erlangen sollte das oberste Ziel einer Hüterin sein.
+
27: Alle Priesterinnen und alle Schwestern des Ordens müssen sich ausgezeichnete Kenntnisse über die Ahnen, deren Urnen sie bewachen und beschützen, zu eigen machen, denn es ist eine ehrenvolle Aufgabe den Ahnen auf diese Weise dienen zu dürfen. Die Gunst Riamodans und der Ahnen zu erlangen sollte das oberste Ziel einer Hüterin sein.
  
36: Die weltlichen Aufgaben der Hüterinnen - der Dienst, den sie den Pilgern, den Kranken und Verwundeten erweisen - haben nicht weniger Wert als der Dienst, den sie den Göttern und den Ahnen erweisen. So darf das Gebet nicht über dem Bedürfnis eines anderen Menschen stehen. Ein jegliches Handeln findet seine Zeit und es mag daher sein, dass die Zeit des Handelns und des Heilens vor der Zeit des Gebets kommt. Die Sieben Großen und Herrlichen Götter in Ihrer Uendlichen Weisheit lassen Gnade walten bei den Kindern Natans.  
+
28: Die weltlichen Aufgaben der Hüterinnen - der Dienst, den sie den Pilgern, den Kranken und Verwundeten erweisen - haben nicht weniger Wert als der Dienst, den sie den Göttern und den Ahnen erweisen. So darf das Gebet nicht über dem Bedürfnis eines anderen Menschen stehen. Ein jegliches Handeln findet seine Zeit und es mag daher sein, dass die Zeit des Handelns und des Heilens vor der Zeit des Gebets kommt. Die Sieben Großen und Herrlichen Götter in Ihrer Uendlichen Weisheit lassen Gnade walten bei den Kindern Natans.  
  
  
 
Die Regeln von Sünde und Sühne:
 
Die Regeln von Sünde und Sühne:
  
37: Der Neid ist der Vater aller Sünden und er hat Lüge, Dummheit, Trägheit, Feigheit, Gnadenferne und die Königin der Sünden, die Vermessenheit gezeugt. Dies sind die schwersten Sünden. Das Heilmittel gegen jede Sünde ist die Gerechtigkeit. Und Sünde ist auch ein jeder Bruch der Ordensregel.  
+
29: Der Neid ist der Vater aller Sünden und er hat Lüge, Dummheit, Trägheit, Feigheit, Gnadenferne und die Königin der Sünden, die Vermessenheit gezeugt. Dies sind die schwersten Sünden. Das Heilmittel gegen jede Sünde ist die Gerechtigkeit. Und Sünde ist auch ein jeder Bruch der Ordensregel.  
  
38: Und wer seine Schwester bei einer schweren oder geringen Sünde erkennt, möge sie zuerst unter vier Augen ermahnen, ausser bei Verstößen gegen Regeln, die sofort öffentlich kund getan werden sollen von jedem, der es bemerkt.
+
30: Wer die Gemeinschaft des Ordens missen muss, der soll sich einen anderen Geistlichen der Sieben als Beichtvater suchen und sich dessen Wacht und Urteil unterwerfen bis zur Rückkehr in die Gemeinschaft. Und so ihr auch dieses nicht möglich ist, so soll sie gewissenhaft Buch führen und sich bei der Rückkehr in die Gemeinschaft jeder ihrer Fragen stellen.
  
39: Wer die Gemeinschaft des Ordens missen muss, der soll sich einen anderen Geistlichen der Sieben als Beichtvater suchen und sich dessen Wacht und Urteil unterwerfen bis zur Rückkehr in die Gemeinschaft. Und so ihr auch dieses nicht möglich ist, so soll sie gewissenhaft Buch führen und sich bei der Rückkehr in die Gemeinschaft jeder ihrer Fragen stellen.
+
31: Und wer seine Schwester bei einer schweren oder geringen Sünde erkennt, möge sie zuerst unter vier Augen ermahnen, ausser bei Verstößen gegen Regeln, die sofort öffentlich kund getan werden sollen von jedem, der es bemerkt.
  
40: So die Sünde gemeinsam erkannt und eingesehen, soll sich die Sünderin dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter oder der ranghöchsten anwesenden Priesterin unterwerfen und ihre Strafe demütig entgegen nehmen. Wurde die Bestrafung vollzogen ist die Schuld getilgt und es soll kein Mensch mehr darüber sprechen.
+
32: Doch sollen die Schwestern, die da über eine der Ihren richten, Gnade walten lassen, so wie die Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnade walten lassen und Nachsicht zeigen gegen Ischans und Natans Abkömmlingen. Und dient die Gemeinschaft auch Riamodan, dem Gott der Leidenschaften, so sollen die Richtenden selbige aber zügeln um ihrer Schwester willen.
  
41: Hat die Sünderin eine minder schwere Sünde begangen und ist uneinsichig, so soll sie für Sieben Stunden Urnenwache halten fernab der Gemeinschaft und hernach Sieben mal Sieben Stunden in einer Zelle verbringen fernab der Gemeinschaft. Dann soll sie der Gemeinschaft aufs Neue Rede und Antwort stehen. Fehlt es der Sünderin danach aber weiterhin an Einsicht oder hat eine Sünderin eine schwere Sünde begangen und ist uneinsichtig, so soll sie aus der Mitte des Ordens verstoßen sein für alle Zeit und keine Aufnahme mehr finden in einer anderen Ordensgemeinschaft, noch soll sie fürderhin dem Betenden Stande angehören. Zum Zeichen der Verfehlung soll sie ein Brandmal tragen und es ist ihr weder erlaubt es zu verhüllen, noch es zu entfernen.
+
33: So die Sünde gemeinsam erkannt und eingesehen, soll sich die Sünderin dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter oder der ranghöchsten anwesenden Priesterin unterwerfen und ihre Strafe demütig entgegen nehmen. Wurde die Bestrafung vollzogen, ist die Schuld getilgt und es soll kein Mensch mehr darüber sprechen.
  
42: Und wenn eine eine Priesterin in der Abwägung zwischen dem Wohl ihrer Untergebenen und dem Erfüllen ihrer Pflicht versagt, so soll sie es dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter überlassen, ob sie ihres kirchlichen Standes noch würdig ist.
+
34: Hat die Sünderin eine minder schwere Sünde begangen und ist uneinsichig, so soll sie für Sieben Stunden Urnenwache halten fernab der Gemeinschaft und hernach Sieben mal Sieben Stunden in einer Zelle verbringen fernab der Gemeinschaft. Dann aber soll sie der Gemeinschaft aufs Neue Rede und Antwort stehen. Fehlt es der Sünderin danach weiterhin an Einsicht oder hat eine Sünderin eine schwere Sünde begangen und ist uneinsichtig, so soll sie aus der Mitte des Ordens verstoßen sein für alle Zeit und keine Aufnahme mehr finden in einer anderen Ordensgemeinschaft, noch soll sie fürderhin dem Betenden Stande angehören. Zum Zeichen der Verfehlung soll sie ein feuriges Brandmal tragen und es ist ihr weder erlaubt es zu verhüllen, noch es zu entfernen.
 +
 
 +
35: Und wenn eine Priesterin in der Abwägung zwischen dem Wohl ihrer Untergebenen und dem Erfüllen ihrer Pflicht versagt, so soll sie es dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter überlassen, ob sie ihres kirchlichen Standes noch würdig ist.
  
  
 
[[Kategorie: Religion]]
 
[[Kategorie: Religion]]
 
[[Kategorie: Stamm, Sippe, Familie]]
 
[[Kategorie: Stamm, Sippe, Familie]]

Version vom 29. Dezember 2011, 06:39 Uhr

In der Riamodan-Schwesternschaft "Hüterinnen der Grabflamme", die von der Ehrwürdigen Mutter Panthea Manya Taranys anh Garesch geleitet wird, ist der weltliche Rang ohne Bedeutung, es zählen die riamodangefälligen Tugenden und die praktischen Fähigkeiten der Schwestern.

Die Aufgabe der Hüterinnen ist vorrangig, die Urnen wichtiger trigardonischer Persönlichkeiten zu bewachen und das Andenken der Ahnen zu bewahren. Daneben kümmern sie sich im Hospital um die körperlichen und seelischen Belange der Pilger, Ritter und Krieger.

In der Schlacht ziehen sie als Seelsorger und Heiler ins Feld.

Es geht das Gerücht, dass der Bastard des Hochfürsten auf Burg Bärenfels aufgezogen wurde.

Ordensregeln

1: Körper und Geist ruhen im Schlafe, während die Seele den Göttern lauscht. So soll sich um des ordentlichen Träumens redlich bemüht werden, auf dass Dir die Weisheit der Götter zuteil werde. Spüre den Willen der Götter nach in der Spanne zwischen Traum und Tag. Danke den Sieben für Ihre Gunst. Erst dann entzünde und nähre den Funken in Dir, der Dich antreibt.

2: So wie Dein Geist erleuchtet ist, so erleuchte den Raum der Dich umgibt mit der lebendigen Flamme und danke Riamodan für seine Gabe. Trage sein Zeichen mit Dir, wo immer es möglich ist.

3: Die Farben Riamodans sind die Farben des Feuers. So soll wenigstens ein Teil Deiner Kleidung neben dem Wappen des Ordens daran erinnern, wem Du dienst. Das Wappen des Ordens aber ist dergestalt: Eine güldene Urne auf rotem Grund, geziert vom Zeichen Riamodans? Fackeln? Urne inmitten von Flammen?

4: Deine Kleidung soll bestehen aus Sieben Teilen: Ein Teil, Dein Haupt zu bedecken. Ein Teil, Deine Blöße zu bedecken. Ein Teil und ein weiteres wie es für ein Weib schicklich ist in trigardonischen Landen. Ein Paar Strümpfe. Ein Paar Schuhe. Und ein Teil um Dich zu schützen vor Kälte oder Hitze. Sieben weitere Teile sollst Du mit Dir tragen: Den lebendigen Geist Riamodans als Fackel, Kerze oder Laterne; einen Gürtel, einen Beutel für die Bedürftigen, einen Beutel oder eine Tasche für Dich; ein Dolch oder eine Waffe Deiner Wahl wie es Deine Pflicht gebietet; das, was Dir für Dein Tagwerk nützlich ist und etwas, das Dich schmückt.

5: So wie es geschrieben steht im Großen Gleichnis des Timor, so sagen die Götter: Danke mir bevor du speist, denn die Gunst ist mit den Dankenden und nicht mit den Fordernden. All so möge die Gemeinschaft es halten und alle im Kreise der Gemeinschaft ebenso, doch nicht im Stehen und auch nicht im Liegen, sofern besondere Umstände dies nicht verlangen.

6: Die Hüterinnen sollen zumindest eine tägliche Mahlzeit gemeinsam verbringen, so sie nicht eingeteilt sind zur Urnenwache oder der Pflege eines Bedürftigen. Und auf Reisen gilt diese Regel ebenso wie hinter den Mauern des Klosters. Hält ein schlimmes Leiden die Schwester ferne von der Gemeinschaft, ist sie siech oder bar der Gemeinschaft aus anderen Gründen, darf auf ein gemeinsames Mahl verzichten.

7: Weil es nur eine Richtung in der Zeit gibt, nur eine Richtung des Sonnenlaufes und nur eine Richtung von der Geburt zum Tode, so soll jeder Trank allein mit dem Lauf der Sonne kreisen.

8: Die Farben Riamodans sind die Farben des Feuers. So sollst Du Speis und Trank vorziehen, die Seine Farben tragen, um Ihn zu ehren, auch wenn jegliche Nahrung, die Du zu Dir nimmst und Dein inneres Feuer nährt dienlich ist.

9: Verrichte Dein Tagewerk mit der gleichen Leidenschaft, mit der Du Dich allem widmest, was Du auch beginnst, denn dies ist eine Tugend, die Riamodan wohl gefällt.

10: Bevor Du zu denen gehst, die da krank und bedürftig sind, nutze die reinigende Kraft der Flammen für Deine Instrumente.

11: Bevor Du die Gewölbe betrittst und die Wache beginnst, entzünde eine Fackel oder Laterne und sprich ein Gebet für die Ahnen.

12: Bist Du vom Tagewerk befreit, lass fahren alle Bürden und Sorgen. Besinne Dich auf die Tugenden Riamodans und fördere sie nach Kräften.

13: Die Nacht ist die Zeit Riamodans. Senkt sich die Dunkelheit herab, huldige ihm durch das Entzünden einer neuen Flamme.

14: Die Ehrwürdige Mutter oder die ranghöchste anwesende Priesterin tragen zum Zeichen des Standes die Maske mit dem Symbol der Gottheit offen auf dem Kleide, wenn es die Umstände erlauben oder erfordern. Wann sie im Gesicht zu tragen ist, richtet sich nach der Liturgie des Heiligen Konzils der Siebenfaltigkeit.

Die Regeln von den Göttergefälligen Gesetzen:

15: Alle Gebote der Heiligen Schrift und des Propheten sind Gesetze der Götter. Ihnen schulden die Sterblichen Unterwerfung und jenseits von ihnen gibt es keine Gerechtigkeit. Allen weltlichen Gesetzen schulden die Schwestern Unterwerfung, solange sie im Einklang mit den Geboten der Götter stehen, denn sie sind gerecht.

16: Die Ehrwürdige Mutter des Ordens wird von der Versammlung der Schwesternschaft der Hüterinnen der Grabflamme auf Lebenszeit gewählt. Ihr Amt endet mit dem Tod, einer nicht lässlichen Verfehlung oder eines Leidens, welches die Götter ihr in ihrer unendlichen Weisheit auferlegen. Der Ehrwürdigen Mutter schuldet der Orden Gehorsam. Die Ehrwürdige Mutter ist die Richterin des Ordens und alle Novizinnen und unmündigen Schwestern stehen in ihrer Munt.

17: Die Priesterinnen werden nach dem Willen der Götter durch die Versammlung der Schwesternschaft gewählt, von einem Priester in ihren Stand geweiht und in den Orden aufgenommen.

18: Sind Schwestern oder gar Novizen auf Reisen, so bestimmt die älteste Schwester oder Novizin, welche von ihnen die Verantwortung hat. Sollten Gründe geschehen, nach denen die so benannte die Verantwortung nicht mehr tragen kann, so sollen alle anwesenden Schwestern sich eine neue Verantwortliche wählen.

19: Die Ordensregel soll alle drei mal Sieben Tage verlesen werden, im Kloster ebenso wie im Felde oder auf der Reise. Tritt eine Novizin in den Orden ein oder besucht eine Novizin, Akoluthin, Schwester oder Ehrwürdige Mutter eines anderen Ordens die Hüterinnen der Grabflamme, so ist die Ordensregel ebenfalls zu verlesen.

20: Jede mündige Ordensschwester darf Besitz erwerben. Alle Novizen, unmündige Schwestern und Akoluthinnen besitzen nur, was ihr Vormunt ihnen gibt, so der Vormunt es auch von ihnen wieder nehmen kann und so sich ein Bruder oder eine Schwester die Munt mit einem anderen teilt, welcher nicht im Orden ist, der soll seine Munt nach kirchlichem Stande erheben und verteidigen über jede andere.

21: Alle Besitzgüter, die unter zweifelhaften Umständen in den Besitz von Brüdern oder Schwestern gelangen, so etwa, was man von Räubern und Dieben nahm, müssen so schnell wie möglich frommen Zwecken zugeführt werden.


Die Regeln von der Pflicht des Ordens:

22: Jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bewaffnet, mindestens mit einem Dolch. Und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bereit, die Urnen, ihre Gefährtinnen, die Burg und sich selbst zu schützen. Wenn es ihre Pflichten erlauben, üben sie sich täglich in den Disziplinen der Verteidigung. Wenn eine Schwester die Waffe erhebt, erheben sogleich alle anderen anwesenden Schwestern ihre Waffen, es sei denn, es handelt sich um eine Übung oder einen Zweikampf oder die Pflicht verhindert dies.

23: Wann immer eine Schwester getötet hat, so muss sie darauf laut hinweisen, dass es nach dem Willen der Götter geschehen ist und die gestorbene Seele im Kreislauf des Seins eine bessere Stelle erreicht hat, als sie zuvor hatte. Unterlässt sie dies, so ist sie für ihre Tat in keiner Weise vom Orden beschützt und muss sich vor weltlichen Richtern verantworten.

24: Jede Hüterin soll nach dem Erwachen den Sieben danken und nach dem Aufstehen ein Gebet an Riamodan richten. Vor jeder großen Mahlzeit ist ein Dankgebet zu sprechen. Nach Anbruch der Nacht ist die Zeit für das große gemeinschaftliche Gebet. Vor dem Schlaf ist die rechte Zeit, den Göttern für den Tag zu danken und Riamodan um das rechte Feuer zu bitten. Mindestens ein Mal sollen die Hüterinnen der Grabflamme am Tage oder in der Nacht in der Gemeinschaft beten, wenn dies möglich ist.

25: Wann immer eine Schwester über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz spricht, so darf sie nur zwecks einer demütigen Frage und nur zu einer angemessenen Zeit in der Rede unterbrochen werden. Und sonst darf allein die Forderung zum Dispute diese Rede über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz unterbrechen. Dies geschieht, indem eine Schwester sich erhebt und diese Worte spricht, die den Disput verlangen: Durch mein Wort erhebe ich Einspruch an deinen soeben gesprochenen Worten und fordere einen Disput. An dieser Stelle hat die unterbrochene Schwester, sofern sie einen höheren kirchlichen Stand hat als jene, welche den Disput fordert, die Möglichkeit, Schweigen und Gehorsam zu verlangen. Ansonsten muss es zum Disput kommen und über die strittige Angelegenheit kann nicht mehr gesprochen werden, als bis der Disput beendet wurde. Der Disput erfolgt alleine zwischen diesen Beiden und alle anderen der Gemeinschaft haben zu schweigen einzig bis auf den Richter, der nun für ihren Disput gewählt wird. Dieser darf nicht mit Argumenten in den Disput eingreifen, sondern kann nur verlangen, dass bestimmte Argumente weiter ausgeführt werden und es ist ihm erlaubt, Fragen zu stellen und er hat die Pflicht den Disput durch Richterspruch zu beenden, wenn keiner der Disputanten seinen Fehler einsieht. Sodann wird der Disput von jenem, der im Unrecht war, in Wort und Schrift aufgenommen.

26: Alle Priesterinnen des Ordens müssen ausgezeichnete Kenntnisse über die Heilige Schrift, die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons haben. Sie dürfen in ihrem Streben nach Bildung nicht nachlassen. Auch sollen sie sich bemühen, Kenntnis über die Gesetze fremder Länder zu erlangen. Und alle Schwestern haben sich ausgezeichnete Kenntnis über die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons anzueignen, die ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift wird bei und Schwestern vorausgesetzt. Und alle Novizinen haben sich ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift anzueignen. Und alle Anwärter haben sich im Lesen und Schreiben zu schulen, am besten durch fleissige Abschrift der Heiligen Schrift.

27: Alle Priesterinnen und alle Schwestern des Ordens müssen sich ausgezeichnete Kenntnisse über die Ahnen, deren Urnen sie bewachen und beschützen, zu eigen machen, denn es ist eine ehrenvolle Aufgabe den Ahnen auf diese Weise dienen zu dürfen. Die Gunst Riamodans und der Ahnen zu erlangen sollte das oberste Ziel einer Hüterin sein.

28: Die weltlichen Aufgaben der Hüterinnen - der Dienst, den sie den Pilgern, den Kranken und Verwundeten erweisen - haben nicht weniger Wert als der Dienst, den sie den Göttern und den Ahnen erweisen. So darf das Gebet nicht über dem Bedürfnis eines anderen Menschen stehen. Ein jegliches Handeln findet seine Zeit und es mag daher sein, dass die Zeit des Handelns und des Heilens vor der Zeit des Gebets kommt. Die Sieben Großen und Herrlichen Götter in Ihrer Uendlichen Weisheit lassen Gnade walten bei den Kindern Natans.


Die Regeln von Sünde und Sühne:

29: Der Neid ist der Vater aller Sünden und er hat Lüge, Dummheit, Trägheit, Feigheit, Gnadenferne und die Königin der Sünden, die Vermessenheit gezeugt. Dies sind die schwersten Sünden. Das Heilmittel gegen jede Sünde ist die Gerechtigkeit. Und Sünde ist auch ein jeder Bruch der Ordensregel.

30: Wer die Gemeinschaft des Ordens missen muss, der soll sich einen anderen Geistlichen der Sieben als Beichtvater suchen und sich dessen Wacht und Urteil unterwerfen bis zur Rückkehr in die Gemeinschaft. Und so ihr auch dieses nicht möglich ist, so soll sie gewissenhaft Buch führen und sich bei der Rückkehr in die Gemeinschaft jeder ihrer Fragen stellen.

31: Und wer seine Schwester bei einer schweren oder geringen Sünde erkennt, möge sie zuerst unter vier Augen ermahnen, ausser bei Verstößen gegen Regeln, die sofort öffentlich kund getan werden sollen von jedem, der es bemerkt.

32: Doch sollen die Schwestern, die da über eine der Ihren richten, Gnade walten lassen, so wie die Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnade walten lassen und Nachsicht zeigen gegen Ischans und Natans Abkömmlingen. Und dient die Gemeinschaft auch Riamodan, dem Gott der Leidenschaften, so sollen die Richtenden selbige aber zügeln um ihrer Schwester willen.

33: So die Sünde gemeinsam erkannt und eingesehen, soll sich die Sünderin dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter oder der ranghöchsten anwesenden Priesterin unterwerfen und ihre Strafe demütig entgegen nehmen. Wurde die Bestrafung vollzogen, ist die Schuld getilgt und es soll kein Mensch mehr darüber sprechen.

34: Hat die Sünderin eine minder schwere Sünde begangen und ist uneinsichig, so soll sie für Sieben Stunden Urnenwache halten fernab der Gemeinschaft und hernach Sieben mal Sieben Stunden in einer Zelle verbringen fernab der Gemeinschaft. Dann aber soll sie der Gemeinschaft aufs Neue Rede und Antwort stehen. Fehlt es der Sünderin danach weiterhin an Einsicht oder hat eine Sünderin eine schwere Sünde begangen und ist uneinsichtig, so soll sie aus der Mitte des Ordens verstoßen sein für alle Zeit und keine Aufnahme mehr finden in einer anderen Ordensgemeinschaft, noch soll sie fürderhin dem Betenden Stande angehören. Zum Zeichen der Verfehlung soll sie ein feuriges Brandmal tragen und es ist ihr weder erlaubt es zu verhüllen, noch es zu entfernen.

35: Und wenn eine Priesterin in der Abwägung zwischen dem Wohl ihrer Untergebenen und dem Erfüllen ihrer Pflicht versagt, so soll sie es dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter überlassen, ob sie ihres kirchlichen Standes noch würdig ist.