Hofkundige: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juli 2016, 16:41 Uhr
Hofkundige/Hofkundiger:
Berater eines Grundherrn, üblicherweise eines Barons, für Omen und Angelegenheiten der Geisterwelt. Dem Grafen verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen