Vasall: Unterschied zwischen den Versionen

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Edel geborene Person im Vasallenverhältnis zu einem Senior.
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Eine edel geborene Person im Vasallenverhältnis zu einem Senior. Ein Vasallenverhältnis muss nicht unbedingt etwas mit lehensrechtlichen Verpflichtungen oder [[Grundherr]]schaft zu tun haben.
  
  
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
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Um in Emendons Reich Vasallenstatus zu erlangen, sind zwei Dinge erforderlich:
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1. Er oder sie hat edle Ahnen und gehört zu einer edlen Sippe. D. h. heutzutage (Stand 2016) sind zumindest Mutter und Sippenoberhaupt aller Vasallen Edle. Dass sie ehelich geboren wurden, ist dabei nicht nötig. Ein Bastard zu sein, ist in Emendons Reich nicht zwingend statusmindernd.
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2. Vasallen sind erklärtermaßen heiratsfähig oder verheiratet oder verwitwet. Männliche Vasallen sind darüber hinaus wehrfähig, was bei spätestens ab einem Alter von einundzwanzig Jahren angenommen wird, sofern sie nicht einen geistlichen Lebensweg einschlagen.
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"Heiratsfähigkeit" bedeutet, dass ein junger Mann oder eine junge Frau bei einem öffentlichen Anlass von ihrem Sippenoberhaupt oder Vormund auf den Heiratsmarkt geworfen wurden. Dies ist eine politische und wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zuletzt davon abhängig ist, ob für die jungen Edlen eine Position in Sicht ist, die es ihnen ermöglicht, selbstständig einen vornehmen Lebensstil führen zu können. Denn Vasallenstatus bekommen sie erst, wenn ihnen die Führung eines Haushaltes anvertraut wurde oder sie den Ritterschlag erhalten.
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Geschieht das nicht, behalten sie ihr Leben lang den Status Unmündiger in den Diensten und unter der (zumindest formalen) Vormundschaft mächtigerer Edler.
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== Das Erlangen des Vasallenstatus ==
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Bei Edlen, die als Reiterkrieger dienen, wird der Vasallenstatus durch den Ritus des gegenseitigen Eids zwischen Vasall und Senior erlangt, der gern mit der Feier eines Ritterschlags, einer Hochzeit, einer Lehensvergabe oder den Segensriten vor einer Schlacht verbunden wird.
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Bei nicht-kämpfenden Edelfrauen ist das nicht unbedingt der Fall. Die Grenze zwischen "Person edler Sippe weiblichen Geschlechts" und "Vasallin mit klar definierten Rechten und Pflichten" wird hier eher anhand ihres Besitzes gezogen: Je unabhängiger sie über Grundbesitz, Viehbestände oder sonstige Ressourcen verfügt, desto eher ist sie eine Vasallin, je mehr Personen sie dabei Rechenschaft schuldet, desto eher ist sie keine.
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Vasallen haben bestimmte Ansprüche und Pflichten gegenüber ihrem "Senior" (ihr Baron und ihre Baronin oder sonstigen mächtigen Edle). In Arbon haben alle Vasallen zumindest formal auch den Hochfürsten zum Senior. Für Trigardonen besteht erstmal kein Problem damit, dass Vasallen mehr als einen Senior haben.
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* dass ihr Senior sein militärisches Potential zur Verteidigung ihrer Güter und Rechte einsetzt,
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* und sie stets respektvoll behandelt.
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Darüber hinaus ist "Pflicht", zur Beratung des Seniors in der Praxis auch eine Art politisches Mitbestimmungsrecht. Wenn Vasallen nämlich unter dem Deckmantel der Beratung den Senior von einem Anliegen überzeugen wollen, muss dieser erstmal zuhören. Das hat mit Missbrauch oder Korruption nichts zu tun, sondern ist eine der wichtigsten Säulen des politischen Systems – nicht zuletzt damit lassen sich nämlich die Interessen und Konflikte der kriegsgewohnten Oberschicht unblutig verhandeln.
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=== Vernünftiges Ermessen ===
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Natürlich unterliegen die Pflichten zwischen Senior und Vasall immer dem Rahmen vernünftigen Ermessens. Kein Vasall muss sich beim Bewirten des hochfürstlichen Gefolges persönlich ruinieren (auch wenn so ein Besuch teuer werden kann) und kein Senior muss dem Vasall einen kompletten Ernteausfall ersetzen oder sich aufgrund von kleinen Kränkungen durch Dritte in militärische Abenteuer stürzen.
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'''Wir gehen dabei davon aus, dass dieser Rahmen vernünftigen Ermessens allgemein bekannt ist und sich an Gewohnheiten und praktischen Notwendigkeiten orientiert, ohne das immer genau definieren zu wollen. Auf diese Weise bleiben die Details der Vasallen- und Herrenpflichten an die jeweilige Spielsituation anpassbar.'''
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[[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]

Version vom 3. Juli 2016, 18:46 Uhr

Vasall/Vasallin:

Eine edel geborene Person im Vasallenverhältnis zu einem Senior. Ein Vasallenverhältnis muss nicht unbedingt etwas mit lehensrechtlichen Verpflichtungen oder Grundherrschaft zu tun haben.


Rechtliche Voraussetzungen

Um in Emendons Reich Vasallenstatus zu erlangen, sind zwei Dinge erforderlich:

1. Er oder sie hat edle Ahnen und gehört zu einer edlen Sippe. D. h. heutzutage (Stand 2016) sind zumindest Mutter und Sippenoberhaupt aller Vasallen Edle. Dass sie ehelich geboren wurden, ist dabei nicht nötig. Ein Bastard zu sein, ist in Emendons Reich nicht zwingend statusmindernd.

2. Vasallen sind erklärtermaßen heiratsfähig oder verheiratet oder verwitwet. Männliche Vasallen sind darüber hinaus wehrfähig, was bei spätestens ab einem Alter von einundzwanzig Jahren angenommen wird, sofern sie nicht einen geistlichen Lebensweg einschlagen.

"Heiratsfähigkeit" bedeutet, dass ein junger Mann oder eine junge Frau bei einem öffentlichen Anlass von ihrem Sippenoberhaupt oder Vormund auf den Heiratsmarkt geworfen wurden. Dies ist eine politische und wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zuletzt davon abhängig ist, ob für die jungen Edlen eine Position in Sicht ist, die es ihnen ermöglicht, selbstständig einen vornehmen Lebensstil führen zu können. Denn Vasallenstatus bekommen sie erst, wenn ihnen die Führung eines Haushaltes anvertraut wurde oder sie den Ritterschlag erhalten.

Geschieht das nicht, behalten sie ihr Leben lang den Status Unmündiger in den Diensten und unter der (zumindest formalen) Vormundschaft mächtigerer Edler.

Das Erlangen des Vasallenstatus

Bei Edlen, die als Reiterkrieger dienen, wird der Vasallenstatus durch den Ritus des gegenseitigen Eids zwischen Vasall und Senior erlangt, der gern mit der Feier eines Ritterschlags, einer Hochzeit, einer Lehensvergabe oder den Segensriten vor einer Schlacht verbunden wird.

Bei nicht-kämpfenden Edelfrauen ist das nicht unbedingt der Fall. Die Grenze zwischen "Person edler Sippe weiblichen Geschlechts" und "Vasallin mit klar definierten Rechten und Pflichten" wird hier eher anhand ihres Besitzes gezogen: Je unabhängiger sie über Grundbesitz, Viehbestände oder sonstige Ressourcen verfügt, desto eher ist sie eine Vasallin, je mehr Personen sie dabei Rechenschaft schuldet, desto eher ist sie keine.

Das Verhältnis zwischen Vasall und Senior

Vasallen haben bestimmte Ansprüche und Pflichten gegenüber ihrem "Senior" (ihr Baron und ihre Baronin oder sonstigen mächtigen Edle). In Arbon haben alle Vasallen zumindest formal auch den Hochfürsten zum Senior. Für Trigardonen besteht erstmal kein Problem damit, dass Vasallen mehr als einen Senior haben.

Vasallenpflichten:

Vasallen sind dazu verpflichtet,

  • ihren Senior zu beherbergen,
  • ihm oder ihr aufzuwarten (also rituell den höheren Rang zu bestätigen),
  • zu beraten,
  • zumindest symbolisch materielle Tributleistungen zu erbringen und
  • militärisch zu unterstützen.

Seniorenpflichten:

Umgekehrt haben Vasallen Anspruch auf "Schutz". Das bedeutet:

  • dass sie sich in Notlagen in den Haushalt ihrer Senioren begeben können, dort versorgt werden und grundsätzlich Hilfe bei wirtschaftlichen Problemen erwarten können,
  • dass ihr Senior sein militärisches Potential zur Verteidigung ihrer Güter und Rechte einsetzt,
  • Rachepflichten für sie und ihre Angehörigen übernimmt,
  • bei der Verheiratung und Begüterung ihrer Kinder hilft
  • und sie stets respektvoll behandelt.

Darüber hinaus ist "Pflicht", zur Beratung des Seniors in der Praxis auch eine Art politisches Mitbestimmungsrecht. Wenn Vasallen nämlich unter dem Deckmantel der Beratung den Senior von einem Anliegen überzeugen wollen, muss dieser erstmal zuhören. Das hat mit Missbrauch oder Korruption nichts zu tun, sondern ist eine der wichtigsten Säulen des politischen Systems – nicht zuletzt damit lassen sich nämlich die Interessen und Konflikte der kriegsgewohnten Oberschicht unblutig verhandeln.

Vernünftiges Ermessen

Natürlich unterliegen die Pflichten zwischen Senior und Vasall immer dem Rahmen vernünftigen Ermessens. Kein Vasall muss sich beim Bewirten des hochfürstlichen Gefolges persönlich ruinieren (auch wenn so ein Besuch teuer werden kann) und kein Senior muss dem Vasall einen kompletten Ernteausfall ersetzen oder sich aufgrund von kleinen Kränkungen durch Dritte in militärische Abenteuer stürzen.

Wir gehen dabei davon aus, dass dieser Rahmen vernünftigen Ermessens allgemein bekannt ist und sich an Gewohnheiten und praktischen Notwendigkeiten orientiert, ohne das immer genau definieren zu wollen. Auf diese Weise bleiben die Details der Vasallen- und Herrenpflichten an die jeweilige Spielsituation anpassbar.


Siehe auch:

Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen