Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters: Unterschied zwischen den Versionen

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'''§1''' Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Tanzen im Ballsaal usw.)
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'''§1''' Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Tanzen im Ballsaal usw.).
  
  
'''§2''' Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Veranstalter zu unter ziehen. Nicht zugelassene Waffen und Ausrüstungen bleiben bis Spielende in der Verwahrung der Spielleitung.
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'''§2''' Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Nicht zugelassene (Polster-)Waffen und Ausrüstungen bleiben bis Spielende in der Verwahrung der Spielleitung.
  
  
'''§3''' Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dies gilt im Besonderen für alle offenen Feuer, klettern an Steilhängen und Mauern. Das Benutzen von nicht zugelassenen oder überprüften Ausrüstungsgegenständen. Bei Alkoholkonsum ist die Teilnahme an Kampfhandlungen ausgeschlossen. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden. Drogenkonsum führt zu sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung.
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'''§3''' Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dies gilt im Besonderen für alle offenen Feuer, klettern an Steilhängen und Mauern und das Benutzen von nicht zugelassenen oder überprüften Ausrüstungsgegenständen. Bei Alkoholkonsum ist die Teilnahme an Kampfhandlungen ausgeschlossen. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden. Drogenkonsum führt zu sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung.
 
Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) wird unmittelbar von Seiten des Veranstalters angezeigt. Der Veranstalter nutzt dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.
 
Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) wird unmittelbar von Seiten des Veranstalters angezeigt. Der Veranstalter nutzt dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.
  
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'''§5''' Jeder Teilnehmer nimmt seinen, bei der Veranstaltung angefallenen Abfall mit und hinterlässt das Gelände und die Zimmer wie vorgefunden.
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'''§5''' Jeder Teilnehmer nimmt seinen bei der Veranstaltung angefallenen Abfall mit und hinterlässt das Gelände und die Zimmer wie vorgefunden.
  
  
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'''§7''' Verstöße gegen die Anweisungen des Veranstalters und seiner Sicherheitsbestimmungen (wie sie in dieser Einladung unter Organisatorisches aufgelistet sind) führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers ohne eine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.
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'''§7''' Verstöße gegen die Anweisungen des Veranstalters und seinen Sicherheitsbestimmungen (wie sie in dieser Einladung unter "Organisatorisches" aufgelistet sind) führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers ohne eine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.
  
  
'''§8''' Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
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'''§8''' Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
 
Der Teilnehmer weist auf Verlangen des Veranstalters den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach.
 
Der Teilnehmer weist auf Verlangen des Veranstalters den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach.
  
  
'''§9''' Alle Rechte an der Vermarktung von Bild und Tonaufnahmen bleiben bei dem Veranstalter. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie von dem Veranstalter verwendeten Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
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'''§9''' [alt] (Alle Rechte an der Vermarktung von Bild und Tonaufnahmen bleiben bei dem Veranstalter. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie von dem Veranstalter verwendeten Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.)
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Bei Bild- und Tonaufnahmen ist die DSGVO zu beachten.
  
  

Version vom 26. September 2018, 16:35 Uhr

§1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Tanzen im Ballsaal usw.).


§2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Nicht zugelassene (Polster-)Waffen und Ausrüstungen bleiben bis Spielende in der Verwahrung der Spielleitung.


§3 Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dies gilt im Besonderen für alle offenen Feuer, klettern an Steilhängen und Mauern und das Benutzen von nicht zugelassenen oder überprüften Ausrüstungsgegenständen. Bei Alkoholkonsum ist die Teilnahme an Kampfhandlungen ausgeschlossen. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden. Drogenkonsum führt zu sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung. Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) wird unmittelbar von Seiten des Veranstalters angezeigt. Der Veranstalter nutzt dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.


§4 Minderjährige Teilnehmer legen eine Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten vor. Gegenüber minderjährigen Teilnehmern wird eine besondere Rücksichtnahme von allen Teilnehmern erwartet.


§5 Jeder Teilnehmer nimmt seinen bei der Veranstaltung angefallenen Abfall mit und hinterlässt das Gelände und die Zimmer wie vorgefunden.


§6 Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen (SL) ist Folge zu leisten.


§7 Verstöße gegen die Anweisungen des Veranstalters und seinen Sicherheitsbestimmungen (wie sie in dieser Einladung unter "Organisatorisches" aufgelistet sind) führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers ohne eine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.


§8 Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Teilnehmer weist auf Verlangen des Veranstalters den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach.


§9 [alt] (Alle Rechte an der Vermarktung von Bild und Tonaufnahmen bleiben bei dem Veranstalter. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie von dem Veranstalter verwendeten Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.) Bei Bild- und Tonaufnahmen ist die DSGVO zu beachten.


§10 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Rücktritt des Teilnehmers, egal zu welchem Zeitpunkt, wird ein Betrag zur Deckung der entstandenen Unkosten fällig, höchstens jedoch 40,- €. Teilnehmerplätze sind nur mit Zustimmung und Absprache mit dem Veranstalter übertragbar. Sollten aufgrund von Rücktritt oder aus anderen Gründen die Gruppenstärke für einen gewährten Gruppenrabatt nicht mehr ausreichen, verfällt der Anspruch auf diesen Nachlass.


§11 Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind erst gültig durch schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter.


§12 Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt.