Siebenfaltige Rechtschreibung

Aus Trigardon
Version vom 12. Februar 2010, 18:01 Uhr von RiaRetterspitz (Diskussion | Beiträge)

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Die in-time-Texte des Hochfürstentums Trigardon werden überwiegend in einer eigenen Rechtschreibung verfaßt. Diese Rechtschreibung zielt darauf ab, nur eine durch Sieben teilbare Anzahl von Schriftzeichen zu benötigen. Daher wurden einige Buchstaben abgeschafft und durch andere ersetzt. Im einzelnen verändert wurden:

- F, ersetzt durch Ph

- I, ersetzt durch Y

- K, ersetzt durch C

- Q, ersetzt durch Cw

- X, ersetzt durch Cs

- ß, je nach Laune ersetzt durch Sz, S oder Ss

- Alle Umlaute, die von nun an als Ae, Ue und Oe ausgeschrieben werden.

Dies ergibt ein recht ungewohntes und mit unter schlecht lesbares Schriftbild, womit wir dem im Larp-Alltag viel zu wenig verbreiteten Analphabetismus oder unvollständigen Alphabetisierungsgrad unterstützen wollen. Zudem fungierte diese Schreibweise zeitweise als kleine Satire der SpielerInnen der Geistlichkeit auf andere Schreibweisen, die altmodisch wirken sollten (z. B. "Ey" statt "Ei" zu verwenden). Diese trigardonische Eigenheit wird schon seit vielen Jahren gepflegt und führte auch zu IT-Problemen. Z. B. sind die Namen von Göttern in den alten Abschriften der Heiligen Schrift in Schriftzeichen geschrieben, die nun abgeschafft wurden. Darf man aber in das Schriftbild von Göttern eingreifen? Was ist mit Göttern, deren Namen bekannt sind, die aber in der Heiligen Schrift nicht erwähnt werden? Was ist mit Landes- und Familiennamen, die sich auf Götter beziehen? Die IT-Lösungsstrategieen variieren zwischen Anpassung aller geschriebenen Worte, Alter Schreibweise nur bei Götternamen, Austausch von Götternamen mit Göttersymbolen oder Alter Schreibweise bei allen Eigennamen. Da wir OT uneinheitliche Rechtschreibung Stilvoll finden, gibt es hier keine IT-verbindliche Lösung. Nur einige wenige Charaktere weichen in ihren Schriftstücken von diesem Brauch ab (einer dieser wenigen ist der Hochfürst Emendon anh Erlenfels in privater Korrespondenz, natürlich nicht in Urkunden - denn Landesschrift ist nunmal Landesschrift).