32/2/15 Einberufung des Reichsthing

Aus Trigardon
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Den Stammesherrschern und Grafen, den Priestern Der Sieben sowie allen meinen Amtleuten zugewandt

begehre ich das Erscheinen aller Hohen Ratsherren zum 24. Sion der 3. Sina dieses Jahres.

Die Dinge, wie sie im Reiche dieser Tage liegen, rufen nach sorgsamer Erwägung und weisen Beschlüssen in rascher Eile. Neue Kunde drang an mein Ohr, die nach Rechenschaft von den Großen des Reiches verlangt.

Um diese voreinander und vor mir abzulegen, sowie Beistand in Rat und Wort zu leisten, rufe ich nach den Grafen von Altberg, Arbon, Dunkelwald und Flutland, nach dem Hohen Arkanen Kommissar und nach dem Gesandten der Geistlichkeit. Und den Priestern sei gesagt, dass diesen Gesandten zu ernennen ich selbst willens und mächtig bin, sollten sie sich nicht rechtzeitig auf einen solchen einigen können.

Auch rufe ich nach den Gesandten der Halbmenschen und des Freien Volkes, die aber gewarnt sein mögen: Sollten solcherlei Gesandte nicht erscheinen, dann sei es, wie es sei. Der Hohe Rat wird dann mit meiner Person vollständig sein, denn ich werde zusätzlich die Stimme und Gewalt des Fürsten von Yddland ausüben.

Des Weiteren begehre ich nach den Statthaltern von Yddland und der Ostprovinz, vor dem Hohen Rate zu erscheinen, dort Rechenschaft abzulegen über ihr Tun, sowie Beistand in Rat und Wort zu leisten. Und obgleich sie nicht Stimme und Gewalt von Ratsherren besitzen, so mögen sie trotzdem Kraft ihrer Ehre von allen Ratsherren Rechenschaft verlangen für ihr Tun, sowie all ihr Begehren in unserem Kreise Kund tun.

Einundzwanzig Tage vor der Zusammenkunft des Hohen Rates sollen alle, nach denen ich nun rufe, mir von ihrem Kommen berichten. Und all ihr Begehren sollen sie mir einundzwanzig Tage vor der Zusammenkunft des Hohen Rates nennen. Sodann will ich ihnen allen alles Begehren der Ratsherren und Statthalter Kund tun. Erst dann sollen sie erfahren, an welchem Orte wir uns einfinden werden und zu diesem Orte mögen sie alle nur das kleinste Gefolge mitbringen. Es ist ihnen verboten, über das Wesen und die Art der Begehren mit anderen als den Geladenen zu sprechen und auch der Ort muss ein Geheimnis bleiben, denn es ist mein Wille, dass niemand, der dem Reiche und den Stämmen Schlechtes will, Wort oder Waffe erheben kann beim Ratschluss der Höchsten.


Die Erzkanzlei im Namen des Erzkanzlers Phosphoros anh Son.