Hüterinnen der Grabflamme

Aus Trigardon
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Die Riamodan-Schwesternschaft "Hüterinnen der Grabflamme" wird von der Ehrwürdigen Mutter Panthea Manya Taranys anh Garesch geleitet. Die Aufgabe der Hüterinnen ist vorrangig, die Urnen wichtiger trigardonischer Persönlichkeiten zu bewachen und das Andenken der Ahnen zu bewahren. Daneben kümmern sie sich im Hospital um die körperlichen und seelischen Belange der Pilger, Ritter und Krieger.

In der Schlacht ziehen sie als Seelsorger und Heiler ins Feld.

Es geht das Gerücht, dass der Bastard des Hochfürsten auf Burg Bärenfels aufgezogen wurde.

Ordensregeln

1: Körper und Geist ruhen im Schlafe, während die Seele den Göttern lauscht. So soll sich um des ordentlichen Träumens redlich bemüht werden, auf dass Dir die Weisheit der Götter zuteil werde. Spüre dem Willen der Götter nach in der Spanne zwischen Traum und Tag. Danke den Sieben für Ihre Gunst. Erst dann entzünde und nähre den Funken in Dir, der Dich antreibt.

2: So wie Dein Geist erleuchtet ist, so erleuchte den Raum der Dich umgibt mit der lebendigen Flamme und danke Riamodan für seine Gabe. Trage sein Zeichen mit Dir, wo immer es möglich ist.

3: Die Farben Riamodans sind die Farben des Feuers. So soll wenigstens ein Teil Deiner Kleidung neben dem Wappen des Ordens daran erinnern, wem Du dienst. Das Wappen des Ordens aber ist dergestalt: (Eine güldene Urne auf rotem Grund, geziert vom Zeichen Riamodans? Fackeln? Urne inmitten von Flammen?)

4: Deine Kleidung soll bestehen aus Sieben Teilen: Ein Teil, Dein Haupt zu bedecken. Ein Teil, Deine Blöße zu bedecken. Ein Teil und ein weiteres wie es für ein Weib schicklich ist in trigardonischen Landen. Ein Paar Strümpfe. Ein Paar Schuhe. Und ein Teil, um Dich zu schützen vor Kälte oder Hitze. Sieben weitere Teile sollst Du bei Dir tragen: Den lebendigen Geist Riamodans als Fackel, Kerze oder Laterne; einen Gürtel, einen Beutel für die Bedürftigen, einen Beutel oder eine Tasche für Dich; einen Dolch oder eine Waffe Deiner Wahl, wie es Deine Pflicht gebietet; das, was Dir für Dein Tagwerk nützlich ist und etwas, dass Dich schmückt.

5: So wie es geschrieben steht im Großen Gleichnis des Timor, so sagen die Götter: Danke mir bevor du speist, denn die Gunst ist mit den Dankenden und nicht mit den Fordernden. All so möge die Gemeinschaft es halten und alle im Kreise der Gemeinschaft ebenso, die den Sieben Großen und Herrlichen Göttern anhängen, doch nicht im Stehen und auch nicht im Liegen, sofern besondere Umstände dies nicht verlangen.

6: Die Hüterinnen sollen zumindest eine tägliche Mahlzeit gemeinsam verbringen, so sie nicht eingeteilt sind zur Urnenwache oder der Pflege eines Bedürftigen, denn die Gemeinschaft ist wie ihre Familie, ihre Sippe. Und auf Reisen gilt diese Regel ebenso wie hinter den Mauern der Burg. Hält ein schlimmes Leiden dich fern von deinen Schwestern, bist du siech oder bar der Gemeinschaft aus anderen Gründen, deren Wichtigkeit geprüft werden wird, sei es dir erlaubt auf ein gemeinsames Mahl zu verzichten.

7: Weil es nur eine Richtung in der Zeit gibt, nur eine Richtung des Sonnenlaufes und nur eine Richtung von der Geburt zum Tode, so lasse jeden Trank allein mit dem Lauf der Sonne kreisen.

7+1: Die Farben Riamodans sind die Farben des Feuers. So sollst Du Speis und Trank vorziehen, die Seine Farben tragen, um Ihn zu ehren, auch wenn jegliche Nahrung, die Du zu Dir nimmst und Dein inneres Feuer nährt, dienlich ist.

9: Verrichte Dein Tagewerk mit der gleichen Leidenschaft, mit der Du Dich allem widmest, was immer Du auch beginnst, denn dies ist eine Tugend, die Riamodan wohl gefällt.

10: Bevor Du zu denen gehst, die da krank und bedürftig sind, nutze die reinigende Kraft der Flammen für Deine Instrumente.

11: Bevor Du die Gewölbe betrittst und die Wache beginnst, entzünde eine Fackel oder Laterne und sprich ein Gebet für die Ahnen und ein Gebet für den Hochfürsten, das Land und alle, die darin leben.

12: Bist Du vom Tagewerk befreit oder hast Du Dein Tagwerk vollendet, lass fahren alle Bürden und Sorgen. Besinne Dich auf die Tugenden Riamodans und fördere sie mit all Deinen Kräften.

13: Die Nacht ist die Zeit Riamodans. Senkt sich die Dunkelheit herab, huldige Ihm durch das Entzünden einer neuen Flamme.

14: Die Ehrwürdige Mutter oder die ranghöchste anwesende Priesterin tragen zum Zeichen ihres Standes die Maske mit dem Symbol der Gottheit offen auf dem Kleide, sofern es die Umstände erlauben oder erfordern. Liest die Ehrwürdige Mutter oder die ranghöchste anwesende Priesterin aus der Heiligen Schrift und so lange eine Andacht andauert, ist die Maske im Gesicht zu tragen. Fühlt eine Hüterin, sie solle ihr Gewissen erleichtern, so hat die Ehrwürdige Mutter die Maske im Gesichte zu tragen als sichtbares Zeichen der Bindung Riamodans an die Menschen.

Die Regeln von den Göttergefälligen Gesetzen

15: Alle Gebote der Heiligen Schrift und des Propheten sind Gesetze der Götter. Ihnen schulden die Sterblichen Unterwerfung und jenseits von Ihnen gibt es keine Gerechtigkeit. Allen weltlichen Gesetzen schulden die Schwestern Unterwerfung, solange sie im Einklang mit den Geboten der Götter stehen, denn Sie sind gerecht.

16: Die Ehrwürdige Mutter des Ordens wird von der Versammlung der Schwesternschaft der Hüterinnen der Grabflamme auf Lebenszeit gewählt. Ihr Amt endet mit dem Tod, einer nicht lässlichen Verfehlung oder eines Leidens, welches die Götter ihr in Ihrer Unendlichen Weisheit auferlegen. Der Ehrwürdigen Mutter schuldet der Orden Gehorsam. Die Ehrwürdige Mutter ist die Richterin des Ordens und alle Novizinnen und unmündigen Schwestern stehen in ihrer Munt.

17: Die Priesterinnen werden nach dem Willen der Götter durch die Versammlung der Schwesternschaft gewählt, von einem Priester in ihren Stand geweiht und in den Orden aufgenommen.

18: Sind Schwestern oder gar Novizen auf Reisen, so bestimmt die älteste Schwester oder Novizin, welche von ihnen die Verantwortung hat. Sollten Gründe geschehen, nach denen die so Benannte die Verantwortung nicht mehr tragen kann, so sollen alle anwesenden Schwestern sich eine neue Verantwortliche wählen.

19: Die Ordensregel soll alle drei mal Sieben Tage verlesen werden, im Kloster ebenso wie im Felde oder auf der Reise. Tritt eine Novizin in den Orden ein oder besucht eine Novizin, Akoluthin, Schwester oder Ehrwürdige Mutter eines anderen Ordens oder ein Novize, Akoluth, Bruder oder Ehrwürdiger Vater eines anderen Ordens die Hüterinnen der Grabflamme, so ist die Ordensregel ebenfalls zu verlesen. Ist eine Novizin, Akoluthin, Schwester oder die Ehrwürdige Mutter Gast eines anderen Ordens, so hat sie sich kundig zu machen wie die Ordensregeln des Hauses beschaffen sind, denn so steht es geschrieben: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

20: Jede mündige Ordensschwester darf Besitz erwerben. Alle Novizinnen, unmündige Schwestern und Akoluthinnen und deren ehelichen Kinder oder auch Bastarde besitzen nur, was ihr Vormunt ihnen gibt, so der Vormunt es auch von ihnen wieder nehmen kann zu treuen Händen. Verlässt eine mündige Ordensschwester den Orden, so nimmt sie ihren Besitz mit sich und ihre Kinder oder Bastarde, so sie das Alter der Erkenntnis, das da ist zwei mal Sieben Jahre, noch nicht erreicht haben. Im anderen Falle sollen die Abkömmlinge befragt werden von der Ehrwürdigen Mutter selbst. Alle Novizinnen, unmündigen Schwestern und Akoluthinnen dürfen den Orden nur mit Erlaubnis der Ehrwürdigen Mutter verlassen.

21: Alle Besitzgüter, die unter zweifelhaften Umständen in den Besitz von Schwestern gelangen, müssen so schnell wie möglich frommen Zwecken zugeführt werden. Alle Besitzgüter, die dem Orden als Vermächtnis übereignet werden, sind dem Hospital zuzuführen. Alle Besitzgüter, die einer Priesterin oder mündigen Schwester vermacht werden, sind ihrem Besitz gehörig zuzurechnen. Alle Besitzgüter, die einer unmündigen Schwester, Novizin oder Akoluthin vermacht werden, nimmt der Vormunt zu treuen Händen entgegen.


Die Regeln von der Pflicht des Ordens

22: Jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bewaffnet, mindestens mit einem Dolch. Und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bereit, die Urnen, die Ehrwürdige Mutter, ihre Gefährtinnen der Schwesternschaft, die Burg, ihre Abkömmlinge und sich selbst zu schützen. Wenn es ihre Pflichten erlauben, übt sie sich täglich in den Disziplinen der Verteidigung und gibt ihre Kenntnis an ihre Abkömmlinge weiter, so sie das waffenfähige Alter erreicht haben. Wenn eine Schwester die Waffe erhebt, erheben sogleich alle anderen anwesenden Schwestern ihre Waffen, es sei denn, es handelt sich um eine Übung oder einen Zweikampf.

23: Wann immer eine Schwester getötet hat, so muss sie darauf laut hinweisen, dass es nach dem Willen der Götter geschehen ist und die gestorbene Seele im Kreislauf des Seins eine bessere Stelle erreicht hat, als sie zuvor hatte. Unterlässt sie dies, so ist sie für ihre Tat in keiner Weise vom Orden beschützt und muss sich vor weltlichen Richtern verantworten.

24: Jede Hüterin soll nach dem Erwachen um den Segen der Sieben bitten und nach dem Aufstehen ein Gebet an Riamodan richten, während sie das erste Licht entzündet, so wie sie Ihn stets preist, nutzt sie Seine Gabe. Vor jeder großen Mahlzeit ist ein Dankgebet zu sprechen. Vor Beginn der Urnenwache ist ein Gebet für die Ahnen, den Hochfürsten und ganz Trigardon unerlässlich. Jede Schwester, die am Lager eines Kranken oder Sterbenden weilt, soll gemeinsam mit dem Kranken oder Sterbenden die Götter um Hilfe und Gnade bitten. Nach Anbruch der Nacht ist die rechte Zeit für das große gemeinschaftliche Gebet und die rechte Zeit den Sieben für den Tag zu danken. Vor dem Schlaf soll sie Riamodan darum bitten das Feuer in ihr zu erhalten. Mindestens ein Mal sollen die Hüterinnen der Grabflamme am Tage oder in der Nacht in der Gemeinschaft beten, wenn dies möglich ist.

25: Wann immer eine Schwester über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz spricht, so darf sie nur zwecks einer demütigen Frage und nur zu einer angemessenen Zeit in der Rede unterbrochen werden. Und sonst darf allein die Forderung zum Dispute diese Rede über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz unterbrechen. Dies geschieht, indem eine Schwester sich erhebt und diese Worte spricht, die den Disput verlangen: Durch mein Wort erhebe ich Einspruch an deinen soeben gesprochenen Worten und fordere einen Disput. Der Disput erfolgt alleine zwischen diesen Beiden und alle anderen der Gemeinschaft haben zu schweigen einzig bis auf die Richterin, die nun für ihren Disput gewählt wird. Diese darf nicht in den Disput eingreifen, sondern kann nur verlangen, dass bestimmte Argumente weiter ausgeführt werden und es ist ihr erlaubt, Fragen zu stellen und sie hat die Pflicht den Disput durch Richterspruch zu beenden, wenn keine der Disputantinnen ihren Fehler einsieht. Sodann wird der Disput von jener, die im Unrecht war, in Wort und Schrift aufgenommen. Geht der Disput aus, dergestalt, dass Beide das Recht zugesprochen bekommen, so sollen sie gemeinsam schreiben, eine Jede die Worte der Anderen.

26: Alle Priesterinnen des Ordens müssen ausgezeichnete Kenntnisse über die Heilige Schrift, die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons haben. Sie dürfen in ihrem Streben nach Bildung nicht nachlassen. Und alle Schwestern haben sich ausgezeichnete Kenntnis über die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons anzueignen, die ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift wird bei und Schwestern vorausgesetzt. Und alle Novizinnen haben sich ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift anzueignen. Und alle Anwärter haben sich im Lesen und Schreiben zu schulen, am besten durch fleissige Abschrift der Heiligen Schrift, wie auch die Abkömmlinge derer, die in der Gemeinschaft leben.

27: Alle Priesterinnen und alle Schwestern des Ordens müssen sich ausgezeichnete Kenntnisse über die Ahnen, deren Urnen sie bewachen und beschützen, zu eigen machen, denn ehrenvoll ist die Aufgabe den Ahnen auf diese Weise dienen zu dürfen. Die Gunst Riamodans und der Ahnen für sich und ihre Nachkommen zu erlangen sollte das oberste Ziel einer Schwester sein.

28: Die weltlichen Aufgaben der Hüterinnen der Grabflamme - der Dienst, den sie den Pilgern, den Kranken und Verwundeten erweisen wie auch das Lehren und Hüten der Abkömmlinge - haben nicht weniger Wert als der Dienst, den sie den Göttern und den Ahnen erweisen. So darf das Gebet nicht über dem Bedürfnis eines anderen Menschen stehen. Ein Jegliches findet seine Zeit und es mag daher sein, dass die Zeit des Handelns und des Heilens vor der Zeit des Gebets kommt. Die Sieben Großen und Herrlichen Götter in Ihrer Unendlichen Weisheit lassen Gnade walten bei den Kindern Natans. Und so dienen die Schwestern den Pilgern: Sie bereiten sein Lager, führen ihn zur Stätte der Ahnen, nähren ihn und sorgen für ihn, so er Schaden an Leib oder Seele genommen hat. Und so dienen die Schwestern den Kriegern: Sie bereiten sein Lager, sie nähren ihn und Sorgen für seinen Leib und seine Seele, Eine Schwester soll einem Krieger mit großem Respekt begegnen, denn sein Handeln ist Riamodan gefällig; er schützt das Land und alle, die darin wohnen. Trägt ein Krieger einen Wunsch an eine Schwester heran, der den Regeln des Ordens und den Göttlichen Gesetzen nicht widerspricht, so soll die Schwester diesen Wunsch erfüllen oder dazu beitragen, dass der Wunsch Erfüllung findet.


Die Regeln von Sünde und Sühne

29: Der Neid ist der Vater aller Sünden und er hat Lüge, Dummheit, Trägheit, Feigheit, Gnadenferne und die Königin der Sünden, die Vermessenheit gezeugt. Dies sind die schwersten Sünden. Das Heilmittel gegen jede Sünde ist die Gerechtigkeit. Und Sünde ist auch ein jeder Bruch der Ordensregel.

30: Wer die Gemeinschaft des Ordens missen muss, der soll sich einen anderen Geistlichen der Sieben als Beichtvater suchen und sich dessen Wacht und Urteil unterwerfen bis zur Rückkehr in die Gemeinschaft. Und so ihr auch dieses nicht möglich ist, so soll sie gewissenhaft Buch führen und sich bei der Rückkehr in die Gemeinschaft jeder ihrer Fragen stellen.

31: Und wer seine Schwester oder einen ihrer Abkömmlinge bei einer schweren oder geringen Sünde erkennt, möge sie oder ihn zuerst unter vier Augen ermahnen, ausser bei Verstößen gegen Regeln, die sofort öffentlich kund getan werden sollen von jeder, die es bemerkt.

32: Doch sollen die Schwestern, die da über eine der Ihren richten, Gnade walten lassen, so wie die Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnade walten lassen und Nachsicht zeigen gegen Ischans und Natans Abkömmlingen. Und dient die Gemeinschaft auch Riamodan, dem Gott der Leidenschaften, so sollen die Richtenden selbige aber zügeln um ihrer Schwester willen. Über einen Abkömmling, hat sie oder er das Alter der Erkenntnis noch nicht erlangt, ist mit Nachsicht und Milde zu urteilen.

33: So die Sünde gemeinsam erkannt und eingesehen, soll sich die Sünderin dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter oder der ranghöchsten anwesenden Priesterin unterwerfen und ihre Strafe demütig entgegen nehmen. Wurde die Bestrafung vollzogen, wurde von der Sünderin das Gebet der Gnade gesprochen, so ist die Schuld getilgt und es soll kein Mensch mehr darüber sprechen.

34: Hat die Sünderin eine minder schwere Sünde begangen und ist uneinsichig, so soll sie für Sieben Stunden Urnenwache halten fernab der Gemeinschaft und hernach Sieben mal Sieben Stunden in einer Zelle verbringen fernab der Gemeinschaft. Dann aber soll sie der Gemeinschaft aufs Neue Rede und Antwort stehen. Fehlt es der Sünderin danach weiterhin an Einsicht, oder hat eine Sünderin eine schwere Sünde begangen und ist uneinsichtig, so soll sie aus der Mitte des Ordens verstoßen sein für alle Zeit und keine Aufnahme mehr finden in einer anderen Ordensgemeinschaft, noch soll sie fürderhin dem Betenden Stande angehören. Zum Zeichen der Verfehlung soll sie ein feuriges Brandmal tragen und es ist ihr weder erlaubt es zu verhüllen, noch es zu entfernen. Ein Gleiches gilt für einen Abkömmling, der das Alter der Erkenntnis bereits erlangt hat. Hat ein Abkömmling, die oder der das Alter der Erkenntnis noch nicht erlangt hat, eine minder schwere Sünde oder eine schwere Sünde begangen und ist uneinsichtig, so legt die Ehrwürdige Mutter das Maß der Strafe fest.

35: Und wenn eine Priesterin in der Abwägung zwischen dem Wohl ihrer Untergebenen und dem Erfüllen ihrer Pflicht versagt, so soll sie es dem Urteil der Ehrwürdigen Mutter überlassen, ob sie ihres Betenden Standes noch würdig ist. Und wenn ein Abkömmling das Alter der Erkenntnis erreicht und die Ehre, die Gnade und das Privileg von sich weist, den Göttern und den Ahnen im Orden zu dienen, so soll von der Mutter ein Ehemann ihres Standes gesucht werden oder von der Schwester, in deren Munt sie steht. Die Heirat bedarf der Zustimmung der Ehrwürdigen Mutter. Findet sich kein rechter Gatte, so soll eine Dienstherrin oder ein Dienstherr gesucht werden. Schlägt auch dies fehl, soll der Abkömmling zurückkehren in den Schoß der Mutter Sippe. Ist der Abkömmling ein Sohn, der das Alter der Erkenntnis erreicht, so soll die Mutter einen Dienstherren suchen. Dies bedarf keiner Zustimmung der Ehrwürdigen Mutter. Findet sich kein Dienstherr, so soll der Abkömmling zurückkehren in den Schoß der Mutter Sippe.

So war es von Anbeginn, so soll es sein, so wird es nach dem Willen der Götter fortbestehen.