Hofkundige: Unterschied zwischen den Versionen

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Berater eines [[Grundherr]]n, üblicherweise eines [[Baron]]s, für Omen und Angelegenheiten der Geisterwelt. Dem [[Graf]]en verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.
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Berater eines [[Grundherr]]n, üblicherweise eines [[Baron]]s, für Omen und Angelegenheiten der [[Geisterwelt]]. Dem [[Graf]]en verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.
  
 
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
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[[Kategorie:Staatliche Strukturen]]
 
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Aktuelle Version vom 2. August 2018, 16:45 Uhr

Hofkundige/Hofkundiger:

Berater eines Grundherrn, üblicherweise eines Barons, für Omen und Angelegenheiten der Geisterwelt. Dem Grafen verantwortlicher Richter über magische Belange in einer Grundherrschaft.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen