Thing (Flutland): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Thynggeber yst jene Ystyarson, jener Cryegsherr oder Schamane der yhn eynberupht. Als erstes wyrd eyn Schamane zum Schlychter benennt. Dyeser yst berechtygt z.B. stoerende Stammescryeger vom Thyng zu verweysen. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Cryegsherr synd berechtygt Ruhe zu gebyeten und zu unterbrechen yn dem sye das Horn verlangen. Das Horn yst das Zeychen des Redeberechtygten, jeder andere schweygt waehrend das Horn gephuellt yst. Es wyrd weytergegeben wenn der Vortrag des Redenden Beendet yst. Wenn das Horn ceynen Ynhalt mehr enthaelt, yst dye Runde ophphen phuer phreye Dyscussyonen, was myt auph den Copph stellen des Horns angezeygt wyrd. Jederzeyt cann es von jedem wyeder gephuellt werden. Ueblycherweyse steht der Sprechende. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Cryegsherr haben das Recht jede Entscheydung des Thyngs auszer Crapht zu setzen um stammesschaedygende Entscheydungen zu unterbynden, sowye zugunsten der Mehrheyt Eynstymmygceyt zu verlangen, wenn dyese nycht vorlyegt. Jede Entscheydung benoetygt Eynstymmygceyt! Der Thyng yst beendet, wenn der, der yhn eynberuphen, hat seyne Abstymmung durchgephuehrt hat und ceyne weytern Themen zur Dyscussyon stehen. Jeder Stammescryeger darph dem Thyng beywohnen. Nur der Thynggeber und der Schlychter duerphen Auszenstehende zum Thyng laden, denen stymmrecht vergeben werden darph.
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Zum Thingablauf sollte man Folgendes wissen:
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Der Thinggeber ist jene Ystyarson, jener Kriegsherr oder Schamane der ihn einberuft. Als erstes wird ein Schamane zum Schlichter benennt. Dieser ist berechtigt z.B. störende Stammeskrieger vom Thing zu verweisen. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr sind berechtigt Ruhe gebieten und zu unterbrechen in dem sie das Horn verlangen. Das Horn ist das Zeichen des Redeberechtigten, jeder andere schweigt während das Horn gefüllt ist. Es wird weitergegeben wenn der Vortrag des Redenden Beendet ist. Wenn das Horn keinen Inhalt mehr enthält, ist die Runde offen für freie Diskussionen, was mit auf den Kopf stellen des Horns angezeigt wird. Jederzeit kann es von jedem wieder gefüllt werden. Üblicherweise steht der Sprechende. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr haben das Recht jede Entscheidung des Things außer Kraft zu setzen um stammesschädigende Entscheidungen zu unterbinden, sowie zugunsten der Mehrheit Einstimmigkeit zu verlangen, wenn diese nicht vorliegt. Jede Entscheidung benötigt Einstimmigkeit! Der Thing ist beendet, wenn der, der ihn einberufen, hat seine Abstimmung durchgeführt hat und keine weitern Themen zur Diskussion stehen. Jeder Stammeskrieger darf dem Thing beiwohnen. Nur der Thinggeber und der Schlichter dürfen Außenstehende zum Thing laden, denen stimmrecht vergeben werden darf.
  
 
[[Kategorie: Recht und Gesetz]]
 
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[[Kategorie: Bibliothek]]
 
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Version vom 17. Februar 2010, 15:02 Uhr

Zum Thingablauf sollte man Folgendes wissen:

Der Thinggeber ist jene Ystyarson, jener Kriegsherr oder Schamane der ihn einberuft. Als erstes wird ein Schamane zum Schlichter benennt. Dieser ist berechtigt z.B. störende Stammeskrieger vom Thing zu verweisen. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr sind berechtigt Ruhe gebieten und zu unterbrechen in dem sie das Horn verlangen. Das Horn ist das Zeichen des Redeberechtigten, jeder andere schweigt während das Horn gefüllt ist. Es wird weitergegeben wenn der Vortrag des Redenden Beendet ist. Wenn das Horn keinen Inhalt mehr enthält, ist die Runde offen für freie Diskussionen, was mit auf den Kopf stellen des Horns angezeigt wird. Jederzeit kann es von jedem wieder gefüllt werden. Üblicherweise steht der Sprechende. Jede Ystyarson, Schamanen und der oberste Kriegsherr haben das Recht jede Entscheidung des Things außer Kraft zu setzen um stammesschädigende Entscheidungen zu unterbinden, sowie zugunsten der Mehrheit Einstimmigkeit zu verlangen, wenn diese nicht vorliegt. Jede Entscheidung benötigt Einstimmigkeit! Der Thing ist beendet, wenn der, der ihn einberufen, hat seine Abstimmung durchgeführt hat und keine weitern Themen zur Diskussion stehen. Jeder Stammeskrieger darf dem Thing beiwohnen. Nur der Thinggeber und der Schlichter dürfen Außenstehende zum Thing laden, denen stimmrecht vergeben werden darf.