Vasall: Unterschied zwischen den Versionen
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2. Vasallen sind erklärtermaßen heiratsfähig oder verheiratet oder verwitwet. Männliche Vasallen sind darüber hinaus wehrfähig, was spätestens ab einem Alter von einundzwanzig Jahren angenommen wird, sofern sie nicht einen geistlichen Lebensweg einschlagen. | 2. Vasallen sind erklärtermaßen heiratsfähig oder verheiratet oder verwitwet. Männliche Vasallen sind darüber hinaus wehrfähig, was spätestens ab einem Alter von einundzwanzig Jahren angenommen wird, sofern sie nicht einen geistlichen Lebensweg einschlagen. | ||
− | "Heiratsfähigkeit" bedeutet, dass ein junger Mann oder eine junge Frau bei einem öffentlichen Anlass von ihrem Sippenoberhaupt oder Vormund auf den Heiratsmarkt geworfen wurde. Dies ist eine politische und wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zuletzt davon abhängig ist, ob für die jungen Edlen eine Position in Sicht ist, die ihnen einen vornehmen Lebensstil zu führen ermöglicht. Vasallenstatus bekommen sie erst, wenn ihnen die Führung eines Haushaltes anvertraut wurde oder sie den Ritterschlag erhalten. | + | "Heiratsfähigkeit" bedeutet, dass ein junger Mann oder eine junge Frau bei einem öffentlichen Anlass von ihrem [[Sippenoberhaupt]] oder Vormund auf den Heiratsmarkt geworfen wurde. Dies ist eine politische und wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zuletzt davon abhängig ist, ob für die jungen Edlen eine Position in Sicht ist, die ihnen einen vornehmen Lebensstil zu führen ermöglicht. Vasallenstatus bekommen sie erst, wenn ihnen die Führung eines Haushaltes anvertraut wurde oder sie den Ritterschlag erhalten. |
Geschieht das nicht, behalten sie ihr Leben lang den Status Unmündiger in den Diensten und unter der (zumindest formalen) Vormundschaft mächtigerer Edler. | Geschieht das nicht, behalten sie ihr Leben lang den Status Unmündiger in den Diensten und unter der (zumindest formalen) Vormundschaft mächtigerer Edler. | ||
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− | Vasallen haben bestimmte Ansprüche und Pflichten gegenüber ihrem "Senior" (ihr Baron und ihre Baronin oder sonstige mächtige Edle). In Arbon haben alle Vasallen zumindest formal auch den Hochfürsten zum Senior. Für Trigardonen besteht erstmal kein Problem damit, dass Vasallen mehr als einen Senior haben. | + | Vasallen haben bestimmte Ansprüche und Pflichten gegenüber ihrem "Senior" (ihr Baron und ihre Baronin oder sonstige mächtige Edle). In der Grafschaft Arbon haben alle Vasallen zumindest formal auch den Grafen von Arbon (und damit den Hochfürsten) zum Senior, aber auch in den anderen Grafschaften ist es mittlerweile de facto Pflicht, dass zumindest alle Grundherren ein Vasallenverhältnis zum Hochfürsten eingehen müssen. Für Trigardonen besteht erstmal kein Problem damit, dass Vasallen mehr als einen Senior haben. |
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− | '''Wir gehen dabei davon aus, dass dieser Rahmen vernünftigen Ermessens allgemein bekannt ist und sich an Gewohnheiten und praktischen Notwendigkeiten orientiert, ohne das immer genau definieren zu wollen. Auf diese Weise bleiben die Details der Vasallen- und Herrenpflichten an die jeweilige Spielsituation anpassbar.''' | + | '''Wir gehen dabei davon aus, dass dieser Rahmen vernünftigen Ermessens allgemein bekannt ist und sich an Gewohnheiten und praktischen Notwendigkeiten orientiert, ohne das immer genau definieren zu wollen. Auf diese Weise bleiben die Details der Vasallen- und Herrenpflichten an die jeweilige Spielsituation anpassbar.''' |
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2017, 18:44 Uhr
Vasall/Vasallin:
Eine edel geborene Person im Vasallenverhältnis zu einem Senior. Ein Vasallenverhältnis muss nicht unbedingt etwas mit lehensrechtlichen Verpflichtungen oder Grundherrschaft zu tun haben.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Voraussetzungen
Um in Emendons Reich Vasallenstatus zu erlangen, sind zwei Dinge erforderlich:
1. Er oder sie hat edle Ahnen und gehört zu einer edlen Sippe. D. h. heutzutage (Stand 2016) sind zumindest Mutter und Sippenoberhaupt aller Vasallen Edle. Dass sie ehelich geboren wurden, ist dabei nicht nötig. Ein Bastard zu sein, ist in Emendons Reich nicht zwingend statusmindernd.
2. Vasallen sind erklärtermaßen heiratsfähig oder verheiratet oder verwitwet. Männliche Vasallen sind darüber hinaus wehrfähig, was spätestens ab einem Alter von einundzwanzig Jahren angenommen wird, sofern sie nicht einen geistlichen Lebensweg einschlagen.
"Heiratsfähigkeit" bedeutet, dass ein junger Mann oder eine junge Frau bei einem öffentlichen Anlass von ihrem Sippenoberhaupt oder Vormund auf den Heiratsmarkt geworfen wurde. Dies ist eine politische und wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zuletzt davon abhängig ist, ob für die jungen Edlen eine Position in Sicht ist, die ihnen einen vornehmen Lebensstil zu führen ermöglicht. Vasallenstatus bekommen sie erst, wenn ihnen die Führung eines Haushaltes anvertraut wurde oder sie den Ritterschlag erhalten.
Geschieht das nicht, behalten sie ihr Leben lang den Status Unmündiger in den Diensten und unter der (zumindest formalen) Vormundschaft mächtigerer Edler.
Das Erlangen des Vasallenstatus
Bei Edlen die als Reiterkrieger dienen, wird der Vasallenstatus durch den Ritus des gegenseitigen Eids zwischen Vasall und Senior erlangt, der gern mit der Feier eines Ritterschlags, einer Hochzeit, einer Lehensvergabe oder den Segensriten vor einer Schlacht verbunden wird.
Bei nicht-kämpfenden Edelfrauen ist das nicht unbedingt der Fall. Die Grenze zwischen "Person edler Sippe weiblichen Geschlechts" und "Vasallin mit klar definierten Rechten und Pflichten" wird hier eher anhand ihres Besitzes gezogen: Je unabhängiger sie über Grundbesitz, Viehbestände oder sonstige Ressourcen verfügt, desto eher ist sie eine Vasallin, je mehr Personen sie dabei Rechenschaft schuldet, desto eher ist sie keine.
Das Verhältnis zwischen Vasall und Senior
Vasallen haben bestimmte Ansprüche und Pflichten gegenüber ihrem "Senior" (ihr Baron und ihre Baronin oder sonstige mächtige Edle). In der Grafschaft Arbon haben alle Vasallen zumindest formal auch den Grafen von Arbon (und damit den Hochfürsten) zum Senior, aber auch in den anderen Grafschaften ist es mittlerweile de facto Pflicht, dass zumindest alle Grundherren ein Vasallenverhältnis zum Hochfürsten eingehen müssen. Für Trigardonen besteht erstmal kein Problem damit, dass Vasallen mehr als einen Senior haben.
Das besondere Verhältnis zwischen dem Hochfürsten und seinen Vasallen kommt in einer einheitlichen Eidformel zum Ausdruck. Diese wird verwendet, seit Emendon anh Erlenfels Graf von Arbon ist (seit 30 n. K.), wurde bei seiner Thronbesteigung (32 n. K.) geringfügig angepasst und auf das ganze Reich ausgeweitet. Inzwischen orientieren sich auch alle anderen Vasallenverhältnisse und -Schwüre an den sprachlichen Wendungen und rechtlichen Deutungen dieses Eides.
Im Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:
Vasallenpflichten:
Vasallen sind dazu verpflichtet,
- ihren Senior zu beherbergen,
- ihm oder ihr aufzuwarten (also rituell den höheren Rang zu bestätigen),
- zu beraten,
- zumindest symbolisch materielle Tributleistungen zu erbringen und
- militärisch zu unterstützen.
Seniorenpflichten:
Umgekehrt haben Vasallen Anspruch auf "Schutz". Das bedeutet:
- dass sie sich in Notlagen in den Haushalt ihrer Senioren begeben können, dort versorgt werden und grundsätzlich Hilfe bei wirtschaftlichen Problemen erwarten können,
- dass ihr Senior sein militärisches Potential zur Verteidigung ihrer Güter und Rechte einsetzt,
- Rachepflichten für sie und ihre Angehörigen übernimmt,
- bei der Verheiratung und Begüterung ihrer Kinder hilft
- und sie stets respektvoll behandelt.
Darüber hinaus ist die "Pflicht" zur Beratung des Seniors in der Praxis auch eine Art politisches Mitbestimmungsrecht. Wenn Vasallen nämlich unter dem Deckmantel der Beratung den Senior von einem Anliegen überzeugen wollen, muss dieser erstmal zuhören. Das hat mit Missbrauch oder Korruption nichts zu tun, sondern ist eine der wichtigsten Säulen des politischen Systems – nicht zuletzt damit lassen sich nämlich die Interessen und Konflikte der kriegsgewohnten Oberschicht unblutig verhandeln.
Vernünftiges Ermessen
Natürlich unterliegen die Pflichten zwischen Senior und Vasall immer dem Rahmen vernünftigen Ermessens. Kein Vasall muss sich beim Bewirten des hochfürstlichen Gefolges persönlich ruinieren (auch wenn so ein Besuch teuer werden kann) und kein Senior muss dem Vasall einen kompletten Ernteausfall ersetzen oder sich aufgrund von kleinen Kränkungen durch Dritte in militärische Abenteuer stürzen.
Wir gehen dabei davon aus, dass dieser Rahmen vernünftigen Ermessens allgemein bekannt ist und sich an Gewohnheiten und praktischen Notwendigkeiten orientiert, ohne das immer genau definieren zu wollen. Auf diese Weise bleiben die Details der Vasallen- und Herrenpflichten an die jeweilige Spielsituation anpassbar.
Siehe auch:
- Über die Bedeutung der Vasallität für die politische Gruppenbildung in Emendons Reich kannst du dich hier informieren.
- Hier geht es zurück zur Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen