Graf: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Trigardon
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 5: Zeile 5:
 
Der Ehegatte einer Gräfin ist damit nicht zugleich auch Graf, die Ehegattin eines Grafen nicht automatisch Gräfin. Dazu wäre die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.
 
Der Ehegatte einer Gräfin ist damit nicht zugleich auch Graf, die Ehegattin eines Grafen nicht automatisch Gräfin. Dazu wäre die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.
  
Zur gräflichen Gerichtsbarkeit in Trigardon erfährst du [[Der arbonische Staat - Gerichtsbarkeit#Gräfliche Gerichtsbarkeit|hier]] mehr.
+
Zur gräflichen Gerichtsbarkeit in Emendons Reich erfährst du [[Der arbonische Staat - Gerichtsbarkeit#Gräfliche Gerichtsbarkeit|hier]] mehr.
  
 
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]
 
[[Kategorie:Staatliche Strukturen]]
 
[[Kategorie:Staatliche Strukturen]]

Aktuelle Version vom 20. Januar 2017, 18:34 Uhr

Graf/Gräfin:

Richter, der in einer Grafschaft die Gerichtsbarkeit stellvertretend für den Fürsten ausübt. Üblicherweise auch oberster Grundherr und Heerführer seiner Grafschaft. Zumeist, z. B. in Arbon, kann ein Graf seine Rechte auch vererben.

Der Ehegatte einer Gräfin ist damit nicht zugleich auch Graf, die Ehegattin eines Grafen nicht automatisch Gräfin. Dazu wäre die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.

Zur gräflichen Gerichtsbarkeit in Emendons Reich erfährst du hier mehr.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen