Grundherr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Januar 2017, 18:38 Uhr
Grundherr/Grundherrin:
Ein Grundherr ist ein Vasall mit richterlichen und militärischen Befugnissen in einem bestimmten Verwaltungsbezirk, dessen Bewohner ihm in Form von Frondienst und/oder materieller Tributleistung abgabenpflichtig sind. In Emendons Reich sind alle Grundherren zugleich auch Vasallen des Hochfürsten.
Die Rechte eines Grundherren können vererbar sein, müssen aber nicht. Üblicherweise ist ein Grundherr auch Großgrundbesitzer.
Ein Grundherr kann Teile seiner Grundherrschaft als Lehen an andere Grundherren vergeben, die dadurch seine Vasallen werden. Das heißt umgekehrt aber nicht, dass alle Vasallen auch Grundherren sind oder jede Form von Lehensverhältnis auch ein Vasallenverhältnis zur Folge hat.
Der Ehegatte einer Grundherrin ist damit üblicherweise auch Grundherr, die Ehegattin eines Grundherrn üblicherweise auch Grundherrin.
"Grundherr" ist ein Rechtsbegriff, der durchaus auch im IT Verwendung findet, aber kein Amt oder Titel. In Emendons Reich führen Grundherren oder Grundherrinen fast immer einen oder mehrere der folgenden Titel: Graf, Baron, Freiherr, Edelfrau oder Ritter.
Über die Rechtsprechung durch Grundherr und Grundherrin erfährst du hier mehr, zu den Abgaben und Arbeitsleitungen, die Grundherren zustehen, kannst du dich hier informieren.
Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen